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Stapelholm-Kurier
Ausgabe 10/2024
Allgemeine Mitteilungen
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PV-Freiflächenanlagen für die Gemeinde Stapel

„Der Ferienort im Herzen von Stapelholm“

Mit diesem Slogan wirbt Stapel auf seiner Website. Damit es so bleibt, müssen die landschaftlichen und baulichen Qualitäten der Gemeinde und ihres Umfeldes nachhaltig gesichert werden, insbesondere dann, wenn mögliche Eingriffe, wie PV-Freiflächenanlagen, diese empfindlich beeinträchtigen können.

Alleinstellungsmerkmal für Stapel (und Stapelholm) ist die naturnahe Landschaft mit den weiten, unverbauten Blicken in die Niederungen der Eider-und Treenemarschen. Die landesplanerisch gewollte Freihaltung von jeglichen störenden Bauten wie Windkraftanlagen, Hochspannungsleitungen u. ä. dient nicht nur dem Schutz von Flora und Fauna, insbesondere dem Vogelschutz, sondern ist die Voraussetzung für einen hohen Freizeit- und Wohnwert in der Region Stapelholm, insbesondere für Stapel.

Eine Landschaft von dieser Qualität ist in Schleswig-Holstein sehr selten geworden, sie zu erhalten ist für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde und der Nachbargemeinden unbedingt erforderlich. Deshalb sind Standorte für Anlagen, die das Landschafts- und Ortsbild sichtbar stören, auszuschließen. Insbesondere die Niederungen der Eider und Treene müssen dauerhaft von PV-Anlagen und sonstigen störenden Bauten freigehalten werden. Auch muss sichergestellt sein, dass PV-Anlagen weder von Wohngebäuden noch von Wander- und Radwegen oder sonstigen Einrichtungen für Touristik und Freizeit eingesehen werden können.

Unter den vorgenannten Aspekten könnte die Fläche südlich der Kaserne in Seeth sinnvoll sein, da sie als einzige der vier projektierten Flächen außerhalb der Niederungen liegt und sich zudem auf einem wenig einsehbaren Hügel befindet. Hinzukommt, dass auf dem Kasernengelände eine PV-Anlage geplant ist, so dass eine gemeinsame Stromtrasse zum Umspannwerk in Friedrichstadt geplant werden könnte.

Bei den anderen Flächen ist in planungsrechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen, dass in stark erhöhtem Maße Abwägungs- und Prüfungserfordernisse bestehen, da es sich bei allen drei Flächen jeweils sowohl um Wiesenvogelbrutgebiete als auch um Dauergrünland auf Moor- und Anmoorböden handelt. Für eine rechtssichere Planungsentscheidung dürfte sich daher allein die Fläche südlich der Kaserne anbieten.

Neben dem Standort stellt sich die Frage nach dem Investorenmodell. Da in Schleswig-Holstein ohnehin mehr Strom aus regenerierbaren Stromquellen erzeugt als in diesem Land verbraucht wird, macht eine PV-Anlage auf Gemeindegebiet nur dann Sinn, wenn dadurch zugleich ein unmittelbarer Mehrwert für alle Einwohner von Stapel geschaffen würde, insbesondere in Form von vergünstigtem „Bürgerstrom“. Das aktuell angedachte Investorenmodell käme lediglich den Eigentümern der betroffenen Flächen sowie dem Gemeindehaushalt zugute.

Soweit der Wunsch besteht, dass auch Stapel sich als Gemeinde aktiv beim Ausbau erneuerbarer Energien engagiert, wäre eine sinnvolle Möglichkeit die Installierung von PV-Anlagen auf allen öffentlichen Gebäuden, da die Nutzung bereits versiegelter Flächen gegenüber Eingriffen in das Natur- und Landschaftsbild stets vorzuziehen ist.

Im August 2024

V.i.S.d.P.: Lutz Siebertz, Sprecher der Projektgruppe Baukultur des Vereins Landschaft Stapelholm e.V.

Die Projektgruppe vertritt ausschließlich ihre Meinung und nicht die des Vereins.