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Stapelholm-Kurier
Ausgabe 11/2023
Gemeinde Drage
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Die Gemeinde Drage gibt Stellungnahme zum Regionalplan ab

Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätze der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Die Inhalte basieren auf Vorgaben des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2021 und konkretisieren diese im Regionalplan für die nächsten 15 Jahre.

In den Regionalplänen sind unter anderem

  • Siedlungsachsen festgelegt und regionale Grünzüge ausgewiesen,

  • die baulichen Siedlungszusammenhänge der Zentralen Orte abgrenzt,

  • Gemeinden oder Ortsteilen ergänzende überörtliche Versorgungsfunktionen oder besondere Funktionen für Wohnen oder Gewerbe zugewiesen,

  • überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt,

  • Kernbereiche für Tourismus und/oder Erholung ausgewiesen sowie

  • Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Naturschutz beziehungsweise für Natur und Landschaft, für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, für Grund- und Binnenhochwasserschutz sowie für Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich festgelegt.

Eine Stellungnahme ist bis zum 09.11.2023 möglich.

Auf Initiative der SSW-Fraktion wurde in der Gemeindevertreter-Sitzung am 25.09.2023 beschlossen, am Beteiligungsverfahren mitzuwirken. Hierzu legte die SSW-Fraktion eine Stellungnahme vor, die von allen Gemeindevertretern einstimmig befürwortet und abgegeben wurde.

Mit ihrer Stellungnahme bringt die Gemeinde Drage ihre Vorbehalte bezüglich der Vorranggebiete, insbesondere für den Binnenhochwasserschutz und den Natur- und Landschaftsraum, zum Ausdruck.

Wichtig war hier zu betonen, dass die Maßnahmen des Regionalplans nicht das gesamte Gemeindegebiet umfassen.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass im Gemeindegebiet neben den vorhandenen Schutzgebieten, eine Flächennutzung für die wirtschaftliche Entwicklung weiter möglich ist.