Gemeinde Bergenhusen — Dezember 2023
Liebe Bergenhusenerinnen, liebe Bergenhusener!
Mit Beginn der kalten Jahreszeit weist die Gemeinde Bergenhusen auch in diesem Jahr auf die Schneeräum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer
hin. Gemäß § 3 Abs.3 der gemeindlichen Straßensatzung sind die Gehwege in einer Breite von 1,00 m vom Schnee freizuhalten. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Die Räum- und Streupflicht obliegt den Grundstückseigentümern in der Frontlänge der an die Straßen und Straßenteile heranreichenden Grundstücke. Sollte die Eigentümer verhindert sein oder aus sonstigen Gründen der Schneeräum- und Streupflicht nicht nachkommen können, haben sie rechtzeitig dafür zu sorgen, dass andere Personen die Pflicht übernehmen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde berechtigt ist, die Räumung oder das Abstreuen auf Kosten der Grundstückseigentümer durchführen zu lassen, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen.
Mit der Schneeräumung auf gemeindlichen Straßen hat die Gemeinde die Firma Tomas Feddersen, Bergenhusen, beauftragt. Wir bitten in diesem Zusammenhang um Verständnis, wenn gerade freigeräumte Einfahrten oder Zugänge vom Räumfahrzeug wieder zugeschoben werden sollten.
Es häufen sich die Beschwerden über Hundekot auf den Verkehrs- und Fußwegen. Die Hundehalter werden gebeten, den Hundekot auf öffentlichen Wegen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Mit freundlichen Grüßen