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Stapelholm-Kurier
Ausgabe 2/2024
Allgemeine Mitteilungen
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Allgemeine Mitteilungen



Erfde. Die „Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100" in der Fassung vom 28.04.2023 ist aus Sicht der Eider-Treene-Sorge-Region nicht zustimmungsfähig und darf so nicht umgesetzt werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Pläne des MEKUN (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur) im Kabinett zu stoppen.

Die Niederungsstrategie ist unausgegoren und offenkundig auf Basis falscher oder fehlender Informationen erstellt worden:

„Es gibt mindestens ein halbes Dutzend fachlich fundierte Argumente gegen die Pläne einer dauerhaften und grundsätzlichen Vernässung der Niederungen. Dabei geht es nicht um individuelle Interessen, sondern um grundsätzliche Widersprüche zu bestehendem Recht, technischer Umsetzbarkeit und realistischer Finanzierung.

Diese Punkte haben wir auch dem Ministerpräsidenten mitgeteilt", so die Vertreter der betroffenen Kommunen, Bauernverbände, LSV und des Eider-Treene-Verbandes.

Die Kritik bezieht sich sowohl auf umweit- und klimapolitische Defizite, als auch auf nicht bedachte wirtschaftliche und finanzielle Konsequenzen des vorgelegten Entwurfs.

So sind allein die direkt entstehenden Kosten und wirtschaftlichen Folgekosten der Niederungsstrategie in keiner Weise beziffert und kalkuliert. Keine der bisher publizierten Studien hat sich mit einer Abschätzung der wasserbaulichen, personellen und sozioökonomischen Folgekosten in den jeweils begutachteten Fokusregionen befasst. Da bei einer Umsetzung der Niederungsstrategie ganze Strukturen (Landwirtschaft, Energiesektor, Wasserwirtschaft, Infrastruktur) nicht nur in den betroffenen Regionen umgestaltet werden müssten, dürften die Kosten allein für Schleswig-Holstein mehrere Milliarden Euro betragen, da ca. 20 % der Landesfläche als Niederungen einzustufen sind.

Des Weiteren sind viele der vorgesehenen Maßnahmen schon aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Flächendeckende Vernässungen führen zum Verlust von Grundeigentum, was gegen geltendes Wasser- und Verbandsrecht verstößt.

Außerdem erschweren die hohen Wasserstände die gesetzmäßige Deich- und Gewässerunterhaltung. Negative Beispiele dieser Vernässungen kann man aktuell leider gerade in Niedersachsen beobachten, wo ähnliche Maßnahmen in denen vom Hochwasser betroffenen Gebieten durchgeführt wurden und jetzt Wasserspeicherraum fehlt.

Hinzu kommt, dass Landwirte etwa in der Eider-Treene-Sorge-Niederung bereits bei mittleren Flächenwasserständen von 30 cm unter Flur ökologisch und ökonomisch tragfähig wirtschaften, und damit den bundesweit derzeit diskutierten Mindestwasserstand von 30 cm unter Flur bereits erfüllen.

Wasserstände können nicht statisch eingestellt werden, sondern müssen in Abwägung verschiedener ökologischer Konsequenzen (Artenschutz, Moorregeneration) aber auch mit Blick auf das Eigentums-Grundrecht und zum Schutz der Infrastruktur klug geregelt und gesteuert werden. Das können die erfahrenen Fachkräfte der schleswig-holsteinischen Wasser- und Bodenverbände am besten.

Die Eider-Treene-Sorge-Region und deren benachbarte Landschaftsräume sind von einer funktionierenden Ent- und Bewässerung abhängig. Grund dafür sind nicht angebliche Ertragsmaximierungswünsche der Landwirtschaft, sondern die Folgen des Baus des Nord-Ostsee-Kanals, was auch wissenschaftlich belegbar ist.

Die bisher von beteiligten Akteuren aus den Niederungen abgegebenen und teilweise kritischen Stellungnahmen wurden in dem bisher vorliegenden Entwurf der Niederungsstrategie kaum oder gar nicht berücksichtigt.

Auch umwelt- und klimapolitisch ist die Niederungsstrategie undurchdacht. So sind in den letzten Jahrzehnten bereits Millionen Euro flächengebunden in naturschutzfachliche Maßnahmen in den Niederungsregionen investiert worden. Im Rahmen der Vernässung würden also bereits mit Naturschutzmaßnahmen belegte Flächen mehrfach überplant und subventioniert, selbst wenn die ursprünglichen Schutzziele gar nicht mehr gehalten bzw. erreicht werden können. Das ist eine ökologisch wirkungslose Steuerverschwendung, die angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht vertretbar ist.

Unabhängig von fachlichen Mängeln in Zielen und Maßnahmen der Niederungsstrategie würde bei Umsetzung auch das sehr gut dezentral funktionierende Verwaltungskonstrukt der verbandlichen Wasserwirtschaft infrage gestellt, ohne eine Perspektive für die Finanzierung der Wasserwirtschaft aufzuzeigen. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, die rechtliche Grundlage zu schaffen, dass die sog. Oberlieger an den Kosten der Entwässerung beteiligt werden können.

Weiter ist zu bemängeln, dass der Strategieentwurf in der derzeit bestehenden Form keinerlei hinreichende Ansätze für eine wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung in den Niederungen bietet.

„Es gibt im Detail noch viele weitere schlagkräftige Argumente gegen die Verabschiedung der Niederungsstrategie in dieser Form, übrigens auch mit Blick auf den politischen Entstehungsprozess. Wir haben all diese Argumente zusammengetragen und auch dem Ministerpräsidenten und zahlreichen Kabinettskolleginnen und Kollegen mitgeteilt und hoffen, dass das MEKUN angesichts der Vielzahl der Mängel davon abgehalten wird, dieses Papier im Januar durch das Kabinett zu peitschen", so die Unterzeichner.

Alle Unterzeichner sind gerne bereit an einer neuen Strategie für unsere Niederungen in Schleswig-Holstein auf Basis fachlicher Erkenntnisse mitzuwirken.

Ablehnung der Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100, bezugnehmend auf die schriftl. Fassung des MEKUN vom 28.04.2023:

Die vom MEKUN ausgearbeitete Strategie für die Niederungen bis 2100 muss aus folgenden Gründen abgelehnt werden:

1.

Die entstehenden Kosten und wirtschaftlichen Folgekosten der Niederungsstrategie können in keinerlei Weise beziffert und kalkuliert werden. Diese dürften jedoch allein für Schleswig-Holstein mehrere Milliarden Euro betragen, da bestehende Strukturen (Landwirtschaft, Energiesektor, Wasserwirtschaft, Infrastruktur) fundamental nicht nur in den betroffenen Regionen umgestaltet werden müssen. Ein in der Strategie vorgesehener Zeitraum von 20 bis max. 30 Jahren ist hierfür nicht realistisch. Verlagerungskosten, Schattenpreise sowie Alternativkosten bleiben vollkommen unberücksichtigt. Regionale, ökologische und sozioökonomische Folgeschäden finden innerhalb der Strategie keinerlei Berücksichtigung.

KEINE der bisher publizierten Studien, welche sich mit den Fokusregionen Schleswig-Holsteins beschäftigen, haben eine Abschätzung der wasserbaulichen, personellen und sozioökonomischen Folgekosten für und in den jeweiligen Regionen durchgeführt! 1,2,3

2.

Fachlich gesehen ist die technische Umsetzbarkeit der Maßnahmen nicht möglich oder notwendig:

1.

Flächendeckende Vernässungen und Ausuferungen von Gewässersystemen in Einzugsgebieten führen unweigerlich zum Verlust von Grundeigentum und das bedeutet, einen Verstoß gegen geltendes Wasser- und Verbandsrecht. Somit ist auch das Prinzip der „Freiwilligkeit“ infrage zu stellen.

2.

Wasserstände dürfen nicht festschrieben werden und lassen sich nicht statisch einstellen, sondern sollen und müssen zum Schutze vor ökologischen Folgeschäden (z. B. Artenschutz, Moorregeneration), dem Schutze des Grundeigentums und der Infrastruktur gemanaget werden. Hierfür bedarf es die erfahrenen ehren- und hauptamtlichen Fachkräfte der schleswig-holsteinischen Wasser- und Bodenverbände.

3.

Durch eine Vernässung von Flächen steht ein geringerer Bodenwasserspeicher zur Verfügung. Zudem wird durch hohe Wasserstände die gesetzesgemäße Deich- und Gewässerunterhaltung (z. B. Verbandssatzungen der Wasser- und Bodenverbände, Landeswassergesetz, Wasserverbandsgesetz) erschwert.

4.

Weil Bewässerungswasser bzw. Wasser für eine Vernässung je nach Wasser- und Witterungsverhältnissen gar nicht vorhanden ist. Im Sommer sinken vor allem durch die Verdunstung natürlicherweise die Wasserstände. Der Wasserhaushalt des Bodens ist größtenteils von den Niederschlägen abhängig. Grabenwasserstände korrespondieren heutzutage nicht mehr mit Flächenwasserständen. Langfristige Effekte wurden nicht untersucht.

5.

Landwirte in den sogenannten Fokusregionen wie der Eider-Treene-Sorge-Niederung, wirtschaften bereits (intensiv!) bei mittleren Flächenwasserständen von 30 cm unter Flur und erfüllen somit schon den bundesweit derzeit diskutierten und geforderten Mindestwasserstand von 30 cm unter Flur. 1,4

6.

Der mittlere Meeresspiegel steigt aktuell an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins schneller (1,9-2 mm/Jahr) als natürliche und zu regenerierende Moore unter natürlichen Bedingungen aufwachsen könnten (1 mm/Jahr)². Moorwachstum impliziert einen Auf- und Abbau organischer Substanz (und dafür ist eine natürliche bzw. künstlich gemanagte Ent- und Bewässerung notwendig - ein flächendeckender, langfristiger Überstau geht jahrelang mit extrem hohen Treibhausgasemissionen einher; Geländehöhenverluste lassen sich auch durch eine Vernässung nicht stoppen).

7.

Für eine Förderung des Wasserrückhalts und der Grundwasserneubildung - insbesondere für die Moore in den Niederungen - sind wasserbauliche und strukturelle Maßnahmen auch in höher liegenden Landschaftsräumen notwendig (Stichworte: zunehmendeFlächenversiegelung/ Wasserretention/ Regenrückhaltung/ Rohrleitungssanierungen/ Stauhaltung auf der Geest). Dieses findet jedoch in der Niederungsstrategie keine Berücksichtigung.

8.

In den betroffenen Regionen Schleswig-Holsteins bereits durch geförderte Pilotprojekte und den daraus gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ergebnissen, werden innerhalb der Niederungsstrategie weitestgehend ignoriert (z. B. Ergebnisse zu Wasserständen, technische Umsetzbarkeiten, Agrarstrukturanalysen).

9.

Pilotprojekte aus Niederungen weiterer Bundesländer (z. B. SWAMPS, Gnarrenburger Moor, Sorgekoog/ Meggerkoog Projekt) weisen auf einen bestehenden sehr hohen Forschungsbedarf zum Thema „Wie lässt sich effektiver Moorschutz überhaupt nachhaltig und klimagerecht umsetzen?“ hin. Dabei sind fundamentale, prozessorientierte Fragestellungen wie z.B. der Kohlenstoff- und Wasserhaushalt in tiefgründigen organischen Böden, wie der Eider-Treene-Sorge-Region, bislang noch nicht erforscht. Auch die Auswirkungen von klimawandelbedingten Temperaturerhöhungen auf die mikrobiellen Umsetzungsprozesse in Gewässern und Böden und damit verbundene Treibhausgasemissionen und Nährstoffausträge oder sehr hohe Treibhausgasemissionen trotz hoher Wasserstände sowie Prozesse in den Böden und alternative nachhaltige Nutzungskonzepte für die Landwirtschaft, gilt es vor Beschluss der Strategie erst weiter zu erörtern und zu diskutieren (siehe Punkt 6). 1,3,4

10.

Moorvernässung führt auf unabsehbare Zeit aber auch zum Biodiversitätsverlust und zu massiven Artenverschiebungen da:

i.

(intakte) Moore aufgrund der hohen Wassergehalte, Sauerstoffarmut und sauren pH-Werten extreme Standorte sind, wo nur wenige spezialisierte Arten (dafür oftmals mit vielen Individuen) leben.

ii.

bestehende und bereits geschützte Feuchtgebietsarten und Kulturfolger (z. B. Wiesenvögel) die vernässten, strukturreichen Gebiete (Wildnis) sowie die extremen wasserreichen, sauren und teilweise auch nährstoffbelastetenden Standorte zukünftig zunehmend meiden werden (Artenverschiebungen).

iii.

mit einer Vernässung einhergehende Dauergrünlandverlust in den Binnenland- Niederungen zu einer weiteren Verschärfung der Zugvogelproblematiken an der Westküste führen wird, da für die Zugvögel attraktive „grüne“ Rastplätze im Binnenland weniger vorhanden sein werden (Stichwort: Gänsefraß).

iv.

potenziell hohe Nährstoffausträge aus vernässten Gebieten zu erwarten sind. Dabei können die Austräge bislang nicht ausreichend zeitlich, qualitativ und quantitativ erfasst werden (Forschungsbedarf notwendig). Diese können zu schweren ökologischen Folgen für die Gewässer, Meere und Seen führen (Eutrophierungen).

11.

Mit einer Moorvernässung einhergehende hohe Wasserstände können zudem im Zuge des Klimawandels bei steigenden Boden- und Wassertemperaturen, zu höheren Methanemissionen aufgrund mikrobieller Umsetzungsprozesse führen. Methan ist 30-mal treibhausgaspotenter als Kohlenstoffdioxid.

3.

Die Eider-Treene-Sorge-Region (und deren anreihende Landschaftsräume) sind von einer funktionierenden Ent- und Bewässerung abhängig! Aufgrund der Folgen des Baus des Nord-Ostsee- Kanals (dieser ging mit einer flächendeckenen Vernässung ober- und unterliegender Niederungsgebiete durch Zerstörung des natürlichen Landschaftswasserhaushaltes einher) sowie der Eiderabdämmung bei Nordfeld (zuvor verstärkte Sturmflutproblematiken sowie Deichbrüche bis nach Rendsburg; nach dem Bau Nordfeld ausgelöste Versandung der Tideeider), musste auf eine künstliche Entwässerung umgestellt werden - und nicht wie, fälschlicherweise ständig behauptet - weil die Landwirtschaft in der Nachkriegszeit Ertragsmaximierungen und effektivste Entwässerung angestrebt hat. Das sogenannte Eiderproblem ist die Ursache und damals politisch und wissenschaftlich unwissend durch den Bau des Kanals initiiert.

4.

Weil bei der in der Strategie angestrebten Entwicklung die bisweilen ausgezeichnet funktionierende, regional kleinräumige und dezentrale Existenz sowie das komplexe Verwaltungskonstrukt der verbandlichen Wasserwirtschaft, aufgrund unzureichender Finanzierungsgrundlagen zukünftig infrage zu stellen ist. Will das Land die Verwaltung und Finanzierung der (verbandlichen) Wasserwirtschaft in 30 Jahren selbst in die Hand nehmen?

5.

Weil aus privaten wirtschaftsstarken Landwirten, durch die in der Strategie fokussierten Ziele, von staatlichen Subventionen abhängige Arbeitnehmer des Landes (?) (Landwirte) werden. Dies gilt ebenfalls auch für die Selbstverwaltung der verbandlichen Wasserwirtschaft. Die Selbstverwaltung sowie die Landwirtschaft werden somit zum Erfüllungsgehilfen politischer Zielsetzungen. Die Höhe und Dauer der dafür notwendigen Subventionen kann bis heute nicht ausreichend und abschließend beziffert werden. Die aktuelle Studienlage ist mehr als uneinheitlich.3,4

6.

Weil Paludikulturen und Photovoltaik auf Moor in den betoffenen Regionen (insbesondere in der Eider-Treene-Sorgeregion) keine alternative Einkommensquelle für Landwirte darstellen³. Moorstandorte sind heutzutage keine Grenzertragsflächen, sondern landwirtschaftliche Gunststandorte, die gegenüber den sich verändernden klimatischen Rahmenbedingungen (insbesondere Trockenphasen) eine hohe Resilienz aufweisen, hohe Erträge garantieren und eine solide Wirtschaftsbasis für Betriebe darstellen. Nur in niederschlagsreichen, kalten und verdunstungsarmen Witterungsphasen kann eine Bewirtschaftung problematisch sein. Dennoch trägt die Landwirtschaft mit den sektoral vor- und nachgelagerten Bereichen (inkl. dem Energiesektor) fundamental zur regionalen Wertschöpfung bei.

7.

Da potenzielle Gesundheitsbelastungen durch wärmer werdende Feuchtgebiete, regionale und kommunale Entwicklungsziele sowie kommunal-gesellschaftliche Aspekte in der Niederungsstrategie keinerlei Berücksichtigung finden.

8.

Klimapunkte1,3:

Bereits mit Ökopunkten oder anderen Naturschutzmaßnahmen belegte Flächen werden u. a. im Rahmen der Vernässung (z. B. durch Klimapunkte) mehrfach überplant und subventioniert, auch wenn die ursprünglichen Schutzziele (dadurch) gar nicht mehr gehalten bzw. erreicht werden können. So sind bereits Millionen Euro flächengebunden in naturschutzfachliche Maßnahmen in den Niederungsregionen investiert worden. Dies stellt einen nicht ökologisch begründbaren Naturschutzkapitalimus zu Lasten der Ökologie und Ökonomie dar.

Das bislang zur Eruierung und Festlegung der Klimapunkte angewendete GEST-Verfahren (Grundlage) ist aufgrund fachlicher Mängel (z. B. intensive Nutzung bei Wasserständen von < 30 cm unter Flur) nicht anwendbar.

Es sollen laut Niederungsstrategie möglichst viele Niederungs-Flächen in kürzester Zeit unumkehrbar in den „staatlichen Besitz“ übergehen (dann hat es die Flurbereinigung in 20 Jahren leichter die Flächen zu arrondieren (?) - wenn die Flurbereinigung dann überhaupt noch benötigt wird. Großflächig kann die Flurbereinigung überhaupt nicht agieren - das kann nur die Stiftung Naturschutz als „Staat im Staate“! (siehe Kaufverhalten der letzten 20 Jahre)

Nach 30-jähriger Verpachtung einer Niederungsmoorfläche an die Stiftung Naturschutz (Klimapunkte), tritt die Stiftung dann als Alleinkäufer auf (Vorkaufsrecht, Schutzstatus der Moore, geschützte Arten, geschätzter Restwert der Flächen in 30 Jahren; 30 Cent/ha)

Paradoxon des Emissionshandels: Wenn Emissionen durch Maßnahmen (Vernässungen) nicht mehr vorhanden sind (theoretisch in 30 Jahren oder wann auch immer), sind diese finanziell nicht mehr darstellbar. Was kommt dann?

Gez.
Thomas Klömmer
Bürgermeister Gemeinde Erfde

1 https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/niederungen/downloads/entwurfNiederungsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=1

² https://www.bund-naturschutz.de/natur-und-landschaft/moore-in-bayern/lebensraum-moor

³ https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/N/niederungen/Downloads/2023_gutachten_niederungen.pdf?__blob=publicationFile&v=5

4 https://www.moorwissen.de/files/doc/paludikultur/imdetail/moornutzung_endbericht.pdf