Das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheides „Sind Sie gegen den Verkauf des Ohlsenhauses“ hat weitreichende Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Gemeinde Stapel.
würde den Erhalt bzw. den Bau wichtiger und verpflichtender Infrastruktureinrichtungen wie z. B. der Sporthalle und der Rettungswache/Feuerwehrgerätehaus verhindern bzw. erheblich verzögern.
würde die Gemeinde in ihren zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken.
Ein in Auftrag gegebenes Gutachten des Dipl.-Ingenieurs Jürgen Bahnsen, Husum,- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken - hat ergeben, dass ein Erhalt lediglich DES STATUS QUO, also des gegenwärtigen Zustandes des Ohlsenhauses, die Gemeinde Stapel insgesamt für die nächsten 28 Jahre insgesamt 1.650.000 EUR kosten würde. Dies bedeutet bei einer dem Grunde nur sporadischen Nutzung des Gebäudes einen jährlichen Aufwand von 58.928,71 EUR ungeachtet möglicher Preissteigerungen. Demgegenüber stehen nur marginale Einnahmen.
Die finanzielle Situation der Gemeinde Stapel* zwingt die Gemeinde, eine Gewichtung zugunsten derjenigen Einrichtungen vorzunehmen, die für die Gemeinde bedeutsamer und wirtschaftlicher sind.
Sporthallenneubau und die Sanierung der Rettungswache/Feuerwehrgerätehaus werden uns nach gegenwärtigen Schätzungen finanziell sehr stark belasten. Da keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind, muss dieser kreditfinanziert werden. Eine Kreditgenehmigung durch die Kommunalaufsicht kommt nur in Frage, wenn ein strikter Sparkurs eingehalten wird, man sich von rein freiwilligen Leistungen verabschiedet und hierfür genutztes „Tafelsilber“ verkauft, und dazu gehört leider in Betrachtung der Gewichtung auch das Ohlsenhaus. Die Nichtdurchführung des Sporthallenneubaus würde bedeuten, dass weder Schul- noch Vereinssport in unserer Gemeinde mehr stattfinden kann.
Schlicht ausgedrückt: WIR KÖNNEN UNS SCHLICHTWEG NICHT MEHR ALLES LEISTEN!
Liebe Staplerinnen und Stapler, unsere Ablehnung bedeutet nicht, künftig auf kulturelle Veranstaltungen in unserer Gemeinde verzichten zu wollen. Nur müssen hierfür zukünftig andere Möglichkeiten unserer Gemeinde genutzt werden, wie z.B. die Gaststätte oder das Bürgerhaus. Deren Fortbestand wird selbstverständlich auch weiterhin sichergestellt.
Ein NEIN zum Bürgerentscheid erleichtert unserer Gemeinde, auch künftig noch gestalten zu können.
*Auszüge aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg zum Haushalt 2023 der Gemeinde Stapel vom 14.12.2022:
„Ich weise schon jetzt darauf hin, dass ich angesichts der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde Stapel eine uneingeschränkte Genehmigung von künftigen kreditfinanzierten Investitionen nicht mehr in Aussicht stellen kann.“
„Die Zahlen … machen deutlich, dass nach den zugrunde gelegten Prognosen die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Stapel stark gefährdet bzw. nicht mehr gegeben ist. Im Weiteren ist festzustellen, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit und ordentlicher Tilgung im gesamten mittelfristigen Planungszeitraum negativ ist. Insofern besteht dem Grunde nach kein Spielraum mehr für künftige kreditfinanzierte Investitionen. Hinzu kommt, dass die Verschuldung der Gemeinde Stapel auch ohne die kreditfinanzierte Beteiligung an der SH Netz AG bereits heute deutlich über dem Landesschnitt vergleichbar großer Gemeinden liegt.“
„Somit erscheint nach den derzeitigen Prognosen sowohl für das kommende Haushaltsjahr als auch für die Folgejahre der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich ohne weitere nachhaltige und massive Konsolidierungsanstrengungen nicht erreichbar zu sein, sofern sich die derzeitigen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht wesentlich zu Gunsten der Gemeinde Stapel ändern.“