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Stapelholm-Kurier
Ausgabe 8/2024
Allgemeine Mitteilungen
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Bericht aus dem Kreistag von Thomas Klömmer MdK

Wahl des Landrats

Dr. Wolfgang Buschmann bleibt weitere sechs Jahre Landrat im Kreis Schleswig-Flensburg. Mit dem Ergebnis von 47 Stimmen der 57 Wahlberechtigten hat die Mehrheit des Kreistages für den 63-jährigen Harrisleer gestimmt. Seit 2012 ist Dr. Buschmann Landrat. Mit der Wiederwahl tritt er seine dritte Amtszeit an.

Regionalentwicklung und Umwelt

Machbarkeitsstudie „Hochwasserschutz Schlei“

Die Ostseesturmflut im Oktober 2023 hat den Bedarf an verbessertem Hochwasserschutz entlang der Küstenlinien des Kreises Schleswig-Flensburg und weiterer Kreise verdeutlicht. Zur Lösung dieses Problems wurde die „Arbeitsgruppe Hochwasserschutz Schlei“ gegründet. Diese Gruppe empfahl am 19. April 2024, dass der Kreis Schleswig-Flensburg die Leitung für eine zweijährige Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz in der Schleiregion übernimmt. Die Gesamtkosten der Studie werden auf 300.000 € geschätzt, wobei das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN) eine 95%ige Kofinanzierung zugesagt hat. Die 5%ige Kofinanzierung tragen die Kreise Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde. Aufgrund der großen Schäden in Arnis und Schleimünde soll die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen im Hochwasserschutz in der zuvor genannten Studie zeitlich vorgezogen werden. Aus meiner Sicht muss bei dieser Betrachtung auch der Hochwasserschutz der Binnendeiche und des Binnenlandes mit in den Fokus genommen werden.

Klimaanpassungsprogramm

Der Klimawandel in Schleswig-Holstein wird immer sichtbarer, wie der zweite Klimareport zeigt: Durchschnittstemperaturen steigen, Dürreperioden und Starkregenereignisse nehmen zu, und der steigende Meeresspiegel stellt eine besondere Herausforderung dar. Die Sturmflut im Herbst 2023 betonte die Dringlichkeit von Anpassungsmaßnahmen. Der Bundestag verabschiedete im November 2023 das Bundesklimaanpassungsgesetz, das Bund, Länder und Kommunen zur Entwicklung eigener Klimaanpassungsstrategien verpflichtet. Das Klimaanpassungsprogramm des Kreises Schleswig-Flensburg fasst bestehende und geplante Maßnahmen zusammen, wobei einige Themencluster bereits relevant sind. Weitere Schritte und Ressourcenbedarfe für 2025 werden nach der politischen Bewertung am 3. Juli 2024 konkretisiert.

Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Der Aktionsplan Ostseeschutz umfasst eine Reihe an Schutzmaßnahmen. Im Kern geht es um folgende Punkte:

  • 12,5 Prozent des Schleswig-Holsteinischen Ostseegebiets sollen unter strengen Schutz
  • Einschränkungen für Fischer und Wassersportler
  • Keine neuen Schutzflächen an Land
  • Eintrag von Nähr- und Schadstoffen soll reduziert werden

Schleswig-Flensburg ist besonders betroffen und strebt daher eine genauere Definition der Maßnahmen im Aktionsplan an, um einen effektiven Beitrag zum Schutz der Ostsee zu leisten. Es besteht breite Einigkeit darüber, dass dringender Handlungsbedarf besteht, den Ostseeschutz zu intensivieren, da allein eine Schutzgebietsausweisung nicht ausreicht, um die Herausforderungen des Ostseeschutzes zu bewältigen. Daher ist es erforderlich, konkrete und umsetzbare Handlungsansätze zu entwickeln, die fachlich fundiert sind und den Zustand der Ostsee nachhaltig verbessern können.

Die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachbereich 3 (Regionalentwicklung, Bau und Umwelt) rund um das Team von Torsten Roos funktioniert hier sehr gut: Es wurde von der Kreisverwaltung ein Masterplan Ostseeschutz erarbeitet, der seitens der CDU und weiteren Fraktionen eingehend diskutiert und unterstützt wurde. Der vorgelegte Masterplan Ostsee soll dabei als Ausgangspunkt dienen, um alle relevanten Akteure auf verschiedenen Ebenen einzubinden. Insbesondere sind Diskussionen auf Landesebene wichtig, da dort bedeutende Kompetenzen und Hebel für die Umsetzung liegen. Gleichzeitig soll auf Kreisebene ermittelt werden, welche Maßnahmen umsetzbar sind, um ein wirksames und vorbildhaftes Handlungsprogramm für den Ostseeschutz zu etablieren. Der Masterplan soll als fachliche Leitlinie fungieren, fortlaufend weiterentwickelt und um neue Erkenntnisse ergänzt werden. Hier ist der Kreis aktiv auf das Land zugegangen:

Der Regionalentwicklungs- und Umweltausschuss des Kreises Schleswig-Flensburg unterstützt grundsätzlich den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 der Landesregierung und schlägt spezifische Konkretisierungen vor. Zusätzlich empfiehlt der Ausschuss die Einrichtung einer halbjährlich tagenden Arbeitsgruppe. Diese soll Vertreter der zuständigen Landesministerien, des Regionalentwicklungs- und Umweltausschusses des Kreises sowie des Fachdienstes Umwelt der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg zusammenbringen, um transparente Zielentwicklungen und Arbeitsergebnisse zu fördern. Der Kreis Schleswig-Flensburg sieht sich in der Verantwortung, sowohl land- als auch wasserseitig zum Schutz der Ostsee beizutragen. Der vorgestellte Aktionsplan Ostseeschutz 2030 der Landesregierung wurde daher positiv aufgenommen. Um die eigenen Beiträge des Kreises genauer zu definieren, fordert der Ausschuss eine detaillierte Ausarbeitung des Aktionsplans durch das Land. Dies umfasst Fragen zur Umsetzungsstrategie für die Reduzierung von Nährstoffeinträgen, zur Unterstützung von Landwirten durch Vertragsmuster, zur Planung und Förderung von Flurbereinigungsverfahren sowie zur Einrichtung lokaler Aktionen entlang der Ostseeküste. Weiterhin sollen Fragen zur Qualitätssicherung durch das Messnetz und zur öffentlichen Zugänglichkeit der Messergebnisse beantwortet werden. Ein integrativer Ansatz für den Ostseeschutz und den Küstenschutz wird ebenfalls als wesentlich erachtet.

Sanierung der Altlast Wikingeck Schleswig

In Schleswig liegt ein Sanierungsprojekt auf den Flächen einer ehemaligen Teerpappenfabrik und eines Gaswerks am Ufer der Schlei vor. Der Standort ist stark kontaminiert mit Teerölen in Schleisedimenten, im Boden und im Grundwasser. Nach umfangreichen Untersuchungen wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und ein Sanierungsplan erstellt. Dieser sieht den Rückbau von Gebäuden vor sowie die Entfernung kontaminierter Böden durch Spezialtiefbauverfahren und den Austausch mit unbelastetem Material. In der Schlei werden belastete Sedimente ausgebaggert. Die Sanierung wird vom Kreis als untere Bodenschutzbehörde geleitet. Der Auftrag zur Sanierung wurde nach europaweiter Ausschreibung an die Arbeitsgemeinschaft „Altlastensanierung Wikingeck“ vergeben, bestehend aus STRABAG Umwelttechnik GmbH, Eggers Umwelttechnik GmbH und TerraCon GmbH. Die Arbeiten begannen wie geplant am 4. Oktober 2023.

Aktuelle Arbeiten umfassen die Tiefenenttrümmerung und die Beseitigung von Fundamentresten seit dem 12. Januar 2024 sowie die Anwendung der Wabentechnik zur Sicherung der Uferlinie seit dem 24. Juni 2024. Weitere Maßnahmen beinhalten das Ausheben und Verladen des kontaminierten Materials, den Transport per LKW und die Anlieferung von Verfüllsand. Zudem wird der Erosionsschutz durch Big Bags seit dem 17. Juni 2024 vorbereitet. Die Sanierung befindet sich derzeit voll im Zeitplan.

Aktueller Stand zum langwierigen Streit mit dem Bundesverkehrsministerium um die Kosten für die Sanierung: Offen blieb lange, wer alles bezahlt. Dabei ging es um die Frage, welcher Flächenanteil der Schlei als Bundeswasserstraße zuzurechnen ist. Historische Wasserlinien spielen hierbei eine Rolle. Die vorherige Bundesregierung hatte noch zugesagt, zwei Drittel der Kosten zu tragen. Diesen Anteil bestätigt auch ein Gutachten des Kreises. Das FDP-geführte Bundesverkehrsministerium wollte zunächst aber nur zwölf Prozent tragen. Der Kreis zog vor Gericht, welches festlegte, dass der Bund, entsprechend seines Anteils am Grundstück, fast zwei Drittel der Gesamtkosten von 15,55 Millionen Euro tragen soll. Zusätzlich soll der Bund eine Vorauszahlung in Höhe von 8,88 Millionen Euro leisten. Der Bund hatte jedoch Einspruch gegen den Zahlungsbescheid des Kreises eingelegt, dem das OVG nun folgte. Der Kreis darf vorerst keine Zahlung in Höhe von 8,88 Millionen Euro für die Sanierung des Wikingecks verlangen. Die Gesamtkosten werden auf etwa 22 Millionen Euro geschätzt, während anfangs von 14 Millionen Euro ausgegangen wurde.

Schule, Kultur und Sport

Kreissportverband - Zeltlager Weseby

Der Kreissportverband Schleswig-Flensburg e.V. leistet bemerkenswerte Arbeit, besonders in den Jugend- und Integrationsprojekten der Zeltlager in Weseby und Rantum. Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt den geplanten Neubau eines Wirtschaftsgebäudes in Weseby und übernimmt einen Großteil der Kosten. Zur Akquirierung weiterer Fördermittel ist eine Machbarkeitsstudie notwendig, die Zweckmäßigkeit, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts untersucht. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreissportverband bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen für diese Studie zu unterstützen, deren Kosten der Kreis übernimmt. Zusätzlich soll die Verwaltung den Verband bei der Einwerbung von Drittmitteln unterstützen. Eine Machbarkeitsstudie wird als unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen betrachtet, um eine fundierte Bewertung des Projekts zu ermöglichen.

Idstedt-Stiftung, Kostenübernahme für befristete Verwaltungsstelle

Der Kreis Schleswig-Flensburg übernimmt die Kosten von ca. 23.000 € für eine auf ein Jahr befristete Verwaltungskraft (50%) für die Idstedt-Stiftung. Anlass ist das 175-jährige Jahrestag der Schlacht von Idstedt im nächsten Jahr. Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Feierlichkeiten erfordern einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der ehrenamtlich nicht zu bewältigen ist. Daher wird die Stelle schnellstmöglich besetzt. Die befristete Anstellung soll auch Erkenntnisse darüber liefern, ob eine dauerhafte Beschäftigung über das Jubiläum hinaus notwendig ist.

Sanierung Kreissporthalle

Die Kreissporthalle auf dem Gelände des BBZ-Schleswig wird nach 40 Jahren Nutzung aufgrund erheblicher Mängel zurückgebaut. Dabei sollen massive Bauteile wie Fundamente, Sohle und Wände für einen Neubau an gleicher Stelle wiederverwendet werden, falls dies wirtschaftlich und im Sinne der Nachhaltigkeit vertretbar ist. Ein Gutachten soll schnellstmöglich beauftragt werden, um diese Verwendbarkeit zu prüfen. Sollte eine Wiederverwendung nicht sinnvoll sein, wird ein alternativer Standort im Rahmen des Quartierskonzepts geprüft. Die Nutzung der Halle soll währenddessen so lange wie möglich aufrechterhalten werden, notfalls mit einer Übergangslösung für das BBZ. Die Planung des Hallenneubaus und des Quartierskonzepts wird externen Büros übertragen, wobei Bedarfe der Nutzer und örtlicher Akteure berücksichtigt werden müssen. Die Verkehrsplanung, Parkraumbewirtschaftung sowie ökologische und ökonomische Aspekte sind integraler Bestandteil des Quartierskonzepts. Regelmäßige Zwischenstände sollen den Fachausschüssen präsentiert werden, um eine zügige Verabschiedung der Konzepte anzustreben. Notwendige Planungs- und Förderungsanträge sind ebenfalls zu stellen.

Infrastruktur

Smarte Grenzregion / Smile 24

Die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sowie die Stadt Flensburg haben erfolgreich Fördermittel im Programm „Smart Cities made in Germany“ erhalten. Ziel ist, mithilfe digitaler Technologien das Leben in der „Smarten Grenzregion zwischen den Meeren“ nachhaltiger und lebenswerter zu gestalten und die Zusammenarbeit in der Region zu stärken. Grundlage sind nationale und internationale Entwicklungsstrategien und Nachhaltigkeitsziele. Entwickelt wurde eine regionale Smart City Strategie, unterstützt von einem Team aus neu geschaffenen Koordinationsstellen und externen Dienstleistern. Der Strategieprozess umfasste eine Öffentlichkeitsbeteiligung und Expertenworkshops. Die Strategie basiert auf fünf Maßnahmenbündeln und integrierten Leitzielen, die auf verschiedenen Handlungsfeldern wie Mobilität, Integration, Nachhaltigkeit und Datenbewusstsein abzielen. Ein Indikatorenset misst die Wirksamkeit der Maßnahmen. Nach der Genehmigung der Strategie beginnt die Umsetzung und das Monitoring. Für die interkommunale Zusammenarbeit wurde ein Vertrag abgeschlossen, der gemeinsame Prozesse und Maßnahmen regelt, um die Fördermittel effizient zu nutzen.

Besonders „sichtbar“ ist das Projekt mit SMILE24 - ein bis Ende 2025 laufendes ÖPNV-Modellprojekt, das gut angenommen wird und als deutschlandweites Vorbild für ländliche Mobilität dienen soll. Es bietet rund um die Uhr verschiedene Verkehrsmittel, um Mobilität ohne eigenes Auto zu ermöglichen. Das Projekt wird vom Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) gemeinsam mit den Kreisen Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde umgesetzt. Wie es ab 2026 weitergeht, ist offen.

Gesundheit und Brandschutz

Neustrukturierung Rettungsdienst im Kreis

Der Rettungsdienst im Kreis Schleswig-Flensburg erfährt eine bedeutende Umstrukturierung. Ziel ist es, die Effizienz zu verbessern und die Hilfsfristen besser einzuhalten. Aktuell konnte der Kreis nur 74,6% der gesetzlichen Hilfsfrist von zwölf Minuten erfüllen, was zu Maßnahmen wie der Schließung und Neuplatzierung von Rettungswachen führt. Statt bisher neun gibt es zukünftig 15 Wachen, wobei einige alte Standorte aufgegeben und durch neue ersetzt werden. Dies soll die Versorgung verbessern und die Einsatzbereitschaft optimieren, besonders durch die Verlegung von Wachen zu strategisch günstigeren Orten. Neue Wachen sollen in Süderbrarup, Silberstedt, Großenwiehe, Munkwolstrup und Munkbrarup entstehen.

Jugendhilfe

Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) in Kindertagesstätten

Pädagogische Fachkräfte sind entscheidend für die Qualität der Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen. Die Kita-Reform erhöht den Bedarf an Fachkräften durch eine Anhebung des Betreuungsschlüssels. Es fehlt jedoch an ausreichend pädagogischem Personal im gesamten Kreisgebiet. Um diesem Mangel zu begegnen, sieht die Landesstrategie eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) vor, bei der Auszubildende eine Ausbildungsvergütung erhalten und bei einem Träger angestellt sind. Das Land Schleswig-Holstein fördert diese Ausbildung mit monatlichen Zuschüssen und einer Unterstützung für die Freistellung von Praxisanleitern. Trotz dieser Förderungen reicht die Landesförderung nicht aus, um die Ausbildungskosten zu decken. Die ungedeckten Kosten werden detailliert aufgeführt und belaufen sich auf erhebliche Summen pro Ausbildungsjahr. Der Kreistag hat im September 2023 die Unterstützung der praxisintegrierten Ausbildung beschlossen, um die Fachkräfteverfügbarkeit zu erhöhen und das Berufsbild attraktiver zu gestalten. Der Kreis Schleswig-Flensburg übernimmt nach Abzug der Landeszuschüsse die Kosten im zweiten und dritten Ausbildungsjahr vollständig. Zusätzlich soll ein einmaliger Zuschuss für die Qualifizierung von Praxisanleitern gewährt werden.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne jederzeit an mich unter thomas.kloemmer@gmx.de

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klömmer
Kreistagsabgeordneter