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Ausgabe 1/2023
Gemeinde Groß Rönnau
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II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Groß Rönnau über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Rönnau vom 15.12.2022 folgende II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung vom 05.10.2017 erlassen:

Artikel 1

(Änderungen)

§ 4 (Steuersatz) Der § 4 enthält folgende Änderungen.

(1)

Die Steuer beträgt jährlich

für den 1. Hund

für den 2. Hund

für den 3. Hund und jeden weiteren

Artikel 2

(In-Kraft-Treten)

Die II. Nachtragssatzung tritt zum 01.02.2023 in Kraft.

Groß Rönnau, den 15.12.2022

Gez. Joachim Rathje

Bürgermeister

Gemeinde Groß Rönnau