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Ausgabe 1/2023
Gemeinde Glasau
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Bekanntmachung der Gemeinde Glasau

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung Glasau in der Sitzung am 05.12.2022 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom

16.01.2023 bis zum 17.02.2023

in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden.

Der Bebauungsplan Nr. 8 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB und § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet auch unter der Adresse https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/glasau/bauleitplanung/bebauungsplaene/ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen während der Dienststunden einsehen sowie Stellungnahmen hierzu zur Niederschrift oder schriftlich abgeben.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an nicole.grulich@amt-trave-land.de abgegeben werden.

Sollte das Dienstgebäude der Amtsverwaltung auf Grund der aktuellen Situation nur eingeschränkt nach vorheriger Terminabsprache für den Publikumsverkehr zugänglich sein oder sogar ausnahmslos für den Publikumsverkehr geschlossen sein, nehmen Sie bitte entweder telefonisch unter 04551 9908-32 oder elektronisch per E-Mail unter nicole.grulich@amt-trave-land.de Kontakt auf.

Sofern das Dienstgebäude der Amtsverwaltung auch nach vorheriger Terminabsprache nicht betreten werden darf oder Sie aus anderen Gründen an der Einsichtnahme vor Ort gehindert sind, können Ihnen die zur öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen auch kurzfristig zugesandt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Glasau unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.

Gemeinde Glasau

Der Bürgermeister

gez. Henning Frahm

Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 8 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: