Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein ( AO ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ( GO ) und der Landesverordnung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren - EntschVOfF) sowie der Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinien - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss durch den Amtsausschuss vom 30. November 2022 folgende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der für das Amt Trave-Land tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren erlassen:
Änderungen
| a) | § 2 Abs. 2 wird geändert und erhält folgende Fassung: | |
| Die Mitglieder des Amtsausschusses und der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro. | ||
| b) | § 2 Abs. 3 wird geändert und erhält folgende Fassung: | |
| (1) | Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Amtsausschusses, Mitgliedern der Ausschüsse, ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. Ferner ist der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Sind die in Satz 1 genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalles nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallentschädigung je Stunde beträgt 20,00 €. Ehrenbeamtinnen und -beamte, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse, die einen Haushalt mit mindestens 2 Personen führen und nicht, oder weniger als 20 Stunden die Woche erwerbstätig sind, erhalten für die durch das Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haushalt während der regelmäßigen Hausarbeitszeit gesondert auf Antrag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. Der Stundensatz dieser Entschädigung beträgt 20,00 €. Auf Antrag sind statt einer Entschädigung nach Stundensätzen die angefallenen notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen. | |
In-Kraft-Treten
Diese 7. Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bad Segeberg, 27. Dezember 2022
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Hans-Heinrich Jaacks