Aufgrund des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 15. Dezember 2022 folgende 3. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbandes Schlamersdorf erlassen:
Änderungen
a) § 9 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern der Schulverbandsversammlung und des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen Ferner ist der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit diese zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Sind die in Satz 1 genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalls nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallentschädigung je Stunde beträgt 20,00 €.
b) § 9 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Personen nach Absatz 5 Satz 1, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden die Woche erwerbstätig sind, erhalten für die durch das Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haushalt während der regelmäßigen Hausarbeitszeit gesondert auf Antrag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. Der Stundensatz dieser Entschädigung beträgt 20,00 €. Auf Antrag sind statt einer Entschädigung nach Stundensätzen die angefallenen notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen.
In-Kraft-Treten
Die 3. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbandes Schlamersdorf tritt am am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Seedorf, 28. Dezember 2022
Schulverband Schlamersdorf
Der Verbandsvorsteher
gez. Philipp Frank