Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren - EntschVOfF) sowie der Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung vom 13. Dezember 2022 folgende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Negernbötel tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr erlassen:
Änderung
| a) | § 2 Abs. 2 wird geändert und erhält folgende Fassung: | ||
| Für die Teilnahme an Sitzungen werden nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung folgende Sitzungsgelder gewährt: | |||
| a) | Mitglieder der Gemeindevertretung für Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören: | ||
| Höchstsatz gemäß der Entschädigungsverordnung | |||
| b) | Mitglieder der Gemeindevertretung für Sitzungen der Ausschüsse, denen sie nicht angehören: | ||
| 3,00 € | |||
| c) | Mitglieder der Ausschüsse, die nicht der Gemeindevertretung angehören, für Sitzungen der Ausschüsse, denen sie angehören: | ||
| Höchstsatz gemäß der Entschädigungsverordnung | |||
| d) | Mitglieder der Ausschüsse, die nicht der Gemeindevertretung angehören, für Sitzungen der Ausschüsse, denen sie nicht angehören: | ||
| 3,00 € | |||
| e) | Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, die nicht der Gemeindevertretung angehören, für Sitzungen der Fraktionen: | ||
| 5,00 € | |||
In-Kraft-Treten
Diese 5. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Negernbötel, 27. Dezember 2022
Gemeinde Negernbötel
Der Bürgermeister
gez. Marco Timme