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Ausgabe 1/2023
Amt Trave-Land
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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land

Haushaltssatzung des Amtes Trave-Land für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 30. November 2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen

einem Jahresüberschuss von

einem Fehlbetrag von

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird auf 15,00 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.

Bad Segeberg, 23. Dezember 2022

gez. Hans-Heinrich Jaacks

Amtsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Segeberg, 23. Dezember 2022

Amt Trave-Land

Der Amtsvorsteher