Der von der Gemeindevertretung Glasau in der Sitzung am 11.07.2024 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a" mit der Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
13.01.2025 bis zum 14.02.2025
im Internet unter www.amt-trave-land.de/gemeinden/glasau/bauleitplanung bebauungsplaene/ veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden erneut öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Folgende umweltrelevanten Unterlagen sind verfügbar und im Internet veröffentlicht:
| 1. | Landschaftsplan der Gemeinde Glasau |
| 2. | Umweltbericht (Teil der Begründung) |
| 3. | Baugrunduntersuchung, Geotechnischer Bericht zur Versickerungsfähigkeit des Bodens v. 28.09.2023 |
| 4. | die vorliegenden eingegangenen Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und 2 sowie nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB |
Die v.g. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| 1. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Naherholungsbereich Glasauniederung, keine erheblichen Auswirkungen auf wohnortnahe Erholungsfunktion, Verkehrsbelastung Landesstraße, erhebliche Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt nicht erkennbar. | |
| 2. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| Naturraum Holsteinische Geest, Bodenart Pseudogley-Parabraunerde mit einer mittleren Ertragsfähigkeit, geringe bodenfunktionale Gesamtbewertung, Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, Bodenverhältnisse, Versickerungsfähigkeit, Ausgleichsmaßnahme Gehölzstreifen | |
| 3. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| keine Oberflächengewässer, mittlere Sickerwasserrate, Boden versickerungsfähig | |
| 4. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| Artenschutz, Vorkommen, niedrige Brutvogeldichte, keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, Grünstrukturen, Ausgleichsmaßnahmen Gehölzpflanzungen, keine erheblichen Auswirkungen auf biologische Vielfalt | |
| 5. | Umweltbezogene Informationen zu Biotopen: | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| keine gesetzlich geschützte Biotope vorhanden, keine Knickstrukturen vorhanden | |
| 6. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| Klimatische und lufthygienische Situation, Mögliche Auswirkungen auf das Lokalklima / mikroklimatische Veränderungen und die globale Klimasituation, Verkehrsbelastung, Beeinträchtigungen durch Geruch und Staub, keine erhebliche Veränderung der lufthygienischen Situation und des Lokalklimas, keine besonderen Kaltluftentstehungs- oder Luftaustauschfunktionen | |
| 7. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| Auswirkungen auf den Landschaftsraum sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen sowie zur Kompensation für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, keine raumbedeutsamen Veränderungen, Niederungsbereich der Glasau nicht beeinträchtigt, Ausgleichsmaßnahmen Gehölzstreifen | |
| 8. | Umweltbezogene Informationen zu Schutzgebiete Natura 2000 | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: nicht berührt durch die Planung | |
| 9. | Umweltbezogene Informationen zum Kulturgüter und sonstige Sachgüter | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| relevante Kultur- und Sachgüter sind für das Plangebiet nicht bekannt | |
| 10. | Umweltbezogene Informationen zum Wirkungsgefüge | |
| Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| - | Wechselwirkungen sind abhängig von den Wechselbeziehungen, also von den Wirkbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern oder innerhalb der Schutzgüter. |
| - | Wirkkomplexe mit schutzgutübergreifenden Wirkungsnetzen, die eine hohe Eingriffsempfindlichkeit aufweisen und i.d.R. nicht wiederherstellbar sind, werden durch die Planung nicht verursacht und sind im Plangebiet nicht vorhanden. |
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während des erneuten Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen und Stellungnahme abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an nicole.grulich@amt-trave-land.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder
während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Glasau unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte demFormblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 8 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: