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Ausgabe 1/2025
Gemeinde Geschendorf
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II. Nachtragssatzung

zur Satzung der Gemeinde Geschendorf über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Geschendorf vom 28.11.2024 folgende II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2017 erlassen:

Artikel 1

(Änderungen)

§ 4 (Steuersatz) Der § 4 enthält folgende Änderungen:

(1) Die Steuer beträgt jährlich

für den 1. Hund

120,00 €

für den 2. Hund

120,00 €

für den 3. Hund und jeden weiteren

180,00 €

Artikel 2

(In-Kraft-Treten)

Die II. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Geschendorf, den 28.11.2024

Gez. Stefan Tiegs
Bürgermeister
Gemeinde Geschendorf