Titel Logo
Uns Dörper
Ausgabe 1/2026
Amt Trave-Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Amt informiert über eine Gesetzesänderung:

Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG)

Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden. Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt. Infolgedessen entfällt der Bedarf für die Übermittlungssperre „Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr)“.

Alle bisher bestehenden Übermittlungssperren nach § 36 Abs. 2 BMG werden demnach ersatzlos gestrichen.

Der Amtsvorsteher
Amt Trave-Land