In der Sitzung am 04.12.2025 hat der Ausschuss des Gewässerpflegeverbandes „Am Oberlauf der Trave“ die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Der Grundbeitrag wird auf 7,00 EUR je Mitglied und der Flächenbeitrag auf 7,50 € je Beitragseinheit festgesetzt. Für die Unterhaltung der Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft wird ein Beitrag von 1,00 € je ha gehoben.
Als Hebetermin wird der 1. Juli 2026 festgesetzt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 liegen ab sofort im Amt Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme aus.
Bad Segeberg, den 09.01.2026
Aufgrund des § 65 des Wasserverbandsgesetzes wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 15.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Verwaltungshaushalt | |
| in der Einnahme auf | 23.900,00 € |
| in der Ausgabe auf | 23.900,00 € |
| und | |
| 2. | im Vermögenshaushalt | |
| in der Einnahme auf | 50.000,00 € |
| in der Ausgabe auf | 50.000,00 € |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0,00 € |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 € |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 50.000,00 € |
| Der Verbandsbeitrag wird für das Haushaltsjahr 2026 auf | 5.700,00 € |
| bzw. bei 40.535 ha auf 0,14 € je Beitragseinheit (ha) festgesetzt. | |
| ha | % | Beiträge |
| Gewässerpflegeverband Am Oberlauf der Trave | 12.299 | 30,29% | 1.726,66 € |
| Gewässerpflegeverband Brandsau - Faule Trave | 5.955 | 14,67% | 836,03 € |
| Gewässerpflegeverband Mielsdorf - Neuengörs | 375 | 0,92% | 52,65 € |
| Gewässerpflegeverband Mözener Au | 6.056 | 14,92% | 850,20 € |
| Gewässerpflegeverband Oberer Warder See | 9.474 | 23,33% | 1.330,06 € |
| Wasser- und Bodenverband Trave | 6.341 | 15,62% | 890,22 € |
| Stadt Bad Segeberg | 101 | 0,25% | 14,18 € |
| 40.601 | 100,00% | 5.700,00 € |
Der Verbandsbeitrag wird zum Jahresende genau abgerechnet.
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 € zu leisten.
Bad Segeberg, den 06.01.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegt ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave - Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 1, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).
Bad Segeberg, den 12.01.2026
In der Sitzung am 04.11.2025 hat der Ausschuss des Gewässerpflegeverbandes „Oberer Warder See“ die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Der Grundbeitrag wird auf 9,60 EUR je Mitglied und der Flächenbeitrag auf 7,50 € je Beitragseinheit festgesetzt. Für die Unterhaltung der Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft wird ein Beitrag von 1,20 € je ha gehoben.
Als Hebetermin wird der 1. Juli 2026 festgesetzt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 liegen ab sofort im Amt Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme aus.
Bad Segeberg, den 09.01.2026