Aufgrund der §§ 7 ff. und § 6 Absatz 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) und des § 21 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.02.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt:
| 1. | im Erfolgsplan (Ergebnisplan) | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 392.800 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 408.200 EUR | |
| einem Jahresgewinn von | - EUR | |
| einem Jahresverlust von | 15.400 EUR | |
| 2. | im Vermögensplan (Finanzplan) | |
| Einnahmen | 427.000 EUR | |
| Ausgaben | 365.600 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf — 300.000 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — - EUR
Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen wird festgesetzt auf — 1,64 Stellen
Der Wirtschaftsplan 2023 wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.02.2023
festgesetzt. Der Wirtschaftsplan wurde am 24.03.2023 der wasserbehördlichen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.
Bad Segeberg, den 28.02.2023
Hinweis: Jedes Verbandsmitglied kann bei Katinka Thissen zu den Geschäftszeiten des Amtes Trave-Land Einsicht in die Haushaltssatzung, den Wirtschaftsplan und dessen Anlagen nehmen.