Titel Logo
Uns Dörper
Ausgabe 10/2023
Amt Trave-Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 7 ff. und § 6 Absatz 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) und des § 21 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.02.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt:

1.

im Erfolgsplan (Ergebnisplan)

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

einem Jahresgewinn von

einem Jahresverlust von

2.

im Vermögensplan (Finanzplan)

Einnahmen

Ausgaben

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf  — 300.000 EUR

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  — - EUR

§ 4

Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen wird festgesetzt auf  — 1,64 Stellen

Der Wirtschaftsplan 2023 wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.02.2023

festgesetzt. Der Wirtschaftsplan wurde am 24.03.2023 der wasserbehördlichen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.

Bad Segeberg, den 28.02.2023

gez. Karin David
Die Verbandsvorsteherin
Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I

Hinweis: Jedes Verbandsmitglied kann bei Katinka Thissen zu den Geschäftszeiten des Amtes Trave-Land Einsicht in die Haushaltssatzung, den Wirtschaftsplan und dessen Anlagen nehmen.