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Ausgabe 10/2024
Gemeinde Fahrenkrug
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Haushaltssatzung der Gemeinde Fahrenkrug für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. März 2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.538.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen

4.032.800 EUR

einem Jahresüberschuss von

----- EUR

einem Fehlbetrag von

494.400 EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.433.600 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.769.500 EUR

3.

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

629.500 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

1.643.100 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

200.000 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

------ EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

100.000 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

2,23 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

280 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

280 v.H.

2.

Gewerbesteuer

350 v.H.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

Fahrenkrug, 16. April 2024

gez. Reiner G. Martin
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Segeberg, 16. April 2024

Amt Trave-Land

Der Amtsvorsteher
gez. Bernd Sulimma