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Uns Dörper
Ausgabe 10/2026
Gemeinde Fahrenkrug
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Verzicht / Nachrücken von Gemeindevertretern in der Gemeindevertretung Fahrenkrug

Herr Bernd Reimers hat gemäß § 43 Absatz 1 Nr. 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) aus persönlichen Gründen auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Fahrenkrug verzichtet. Wenn eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter ihren/seinen Sitz in der Gemeindevertretung verliert, so rückt gemäß § 44 Absatz 1 GKWG der nächste Bewerber oder die nächste Bewerberin auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist.

Gemäß § 44 Abs. 1 GKWG ist auf der Liste der CDU, Herr Philipp Schwamborn, 23795 Fahrenkrug, als nachrückender Vertreter festgestellt worden.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gemäß § 38 GKWG einlegen. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Feststellung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir als Gemeindewahlleiter über das Amt Trave-Land zu erheben.

Bad Segeberg, 07.05.2026

Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
als Gemeindewahlleiter