Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30. März 2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | ||
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| 2. | im Finanzplan der |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 62.500 EUR |
| 45.000 EUR | 107.500 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 111.300 EUR |
| 274.600 EUR | 385.900 EUR | |
Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2023 bleiben unverändert.
Groß Rönnau, den 08.05.2023
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung und der Nachtragsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, den 08.05.2023