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Ausgabe 11/2023
Gemeinde Groß Rönnau
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I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Rönnau für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30. März 2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2023 bleiben unverändert.

Groß Rönnau, den 08.05.2023

gez. Joachim Rathje
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung und der Nachtragsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Segeberg, den 08.05.2023

Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Hans-Heinrich Jaacks