für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin und Westerrade
| 1. | Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. | |
| 2. | Die Gemeinden des Amtes Trave-Land sind in folgende Wahlbezirke eingeteilt: | |
| Wahlbezirk | Wahlraum |
| Bahrenhof | Werkgemeinschaftshaus, Dorfstr. 6 |
| Blunk | Gemeindehaus, Lindenstr. 1 |
| Bühnsdorf | Feuerwehrgerätehaus, Steinstraße |
| Dreggers | Gemeindebüro, Dorfstr. 6 b |
| Fahrenkrug | Bürgerhaus, Zum Karpfenteich |
| Geschendorf | Lindenhof, Dorfstraße 49 |
| Glasau | Alte Schule, Am Kirchplatz 2 |
| Groß Rönnau | Gemeindehaus/Alte Schule, Schulstr. 1 |
| Klein Gladebrügge | Fw.-gerätehaus, Ohlenborger Redder |
| Klein Rönnau | Ton Hus Rönnau, Haus Rönnau |
| Krems II | Gemeindehaus, Dorfstr. 13 |
| Negernbötel (Negernbötel) | Hambötler Huus, Lehwisch 30 |
| Negernbötel (Hamdorf) | Fw.-gerätehaus, Hamdorfer Dorfstraße |
| Nehms | Fw.-gerätehaus, Segeberger Str. 10 a |
| Neuengörs | Feuerwehrgerätehaus, Weeder Straße |
| Pronstorf (Goldenb., Neukoppel, Pronst.) | Feuerwehrhaus, Löthenweg |
| Pronstorf (Reinsbek, Wulfsfelde) | Bekhuus Reinsbek, Hauptstr. 1b |
| Pronstorf (Eilsdorf, Strenglin) | Sprüttenhus, Eilsdorf, Landstraße 8a |
| Rohlstorf | Grundschule, Warderfelder Weg 36 |
| Schackendorf | Gaststätte Spahr, Bergstr. 2 |
| Schieren | Gaststätte Zur Linde, Segeberger Str. 6 |
| Seedorf (Schlamersdorf) | Grundschule Schlamersdorf, Schulstr. 1 |
| Seedorf (Seedorf) | Torhaus, Am Burggraben 6 |
| Seedorf (Berlin) | Feuerwehrhaus, Heerstr. 16 |
| Stipsdorf | Dorfhaus, Dorfstraße |
| Strukdorf | Feuerwehrgerätehaus, Dorfstraße 33a |
| Travenhorst | Gemeindehaus, Tewskoppel 1 |
| Traventhal | Dörphuus, Schulberg 4 |
| Wakendorf I | Gemeindehaus, Lohsacker Weg 10 |
| Weede | Gemeindehaus, Mielsdorfer Str. 25 |
| Wensin | Haus der Gemeinde, Segeberger Str. 1 |
| Westerrade | Feuerwehrhaus, Teichstr. 6 |
| Briefwahlvorstand | Amt Trave-Land, Waldem.-v.-Mohl-Str. 10 |
Die Auszählung der Stimmen aus Dreggers erfolgt im Anschluss zusammen in Bühnsdorf.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg zusammen.
| 3. | Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. | |
| Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. | |
| Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |
| Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. | |
| Jeder Wähler hat eine Stimme. | |
| Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. | |
| Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. | |
| Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. | |
| In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. | |
| 4. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. | |
| 5. | Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder |
| b) | durch Briefwahl |
| teilnehmen. | |
| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Eine Abgabe im Wahllokal ist nicht vorgesehen. | |
| 6. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). | |
| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | |
Bad Segeberg, 10.05.2024
Amt Trave-Land