Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. März 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.250.800 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.210.100 EUR |
| einem Jahresüberschuss von | 40.700 EUR |
| einem Jahresfehlbetrag von | 0 EUR |
| einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 0 EUR |
| einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 40.700 EUR |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.204.300 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.006.200 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 325.000 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 542.800 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 300.000 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | ............ EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 300.000 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 2 Stellen. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 280 % |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 373 % |
| 2. | Gewerbesteuer | 335 % | |
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.
Klein Rönnau, den 6. Mai 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, den 6. Mai 2025