Der von der Gemeindevertretung Rohlstorf in der Sitzung am 19.03.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „Fläche südlich des Kirchweges, östlich der Seestraße und nördlich der Seestraße Nr. 23 im Ortsteil Warder" mit der Begründung werden in der Zeit vom
26.05.2025 bis zum 30.06.2025
im Internet unter www.amt-trave-land.de/gemeinden/rohlstorf/bauleitplanung/bebauungsplaene/
veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen und Stellungnahme abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an timo.zepernick@amt-trave-land.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Rohlstorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 8 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: