Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 der amtsangehörigen Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin und Westerrade liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Zeit vom 10.07.2023 bis zum 14.07.2023 in der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 19 (Herr Andresen), 23795 Bad Segeberg öffentlich zur Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach den §§ 31, 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Bad Segeberg, 12.06.2023