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Ausgabe 13/2025
Gemeinde Fahrenkrug
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amtliche Bekanntmachungen - Widmungsverfügung

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Fahrenkrug vom 27.05.2025 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Name der Straße

Gemarkung

Flur

Flurstück

Größe

Holsteinstraße

Fahrenkrug

1

2/5

5429 qm

Holsteinstraße

Fahrenkrug

1

75/2

137 qm

Holsteinstraße

Fahrenkrug

7

2/9

1961 qm

Holsteinstraße

Fahrenkrug

7

48/2

104 qm

Die bezeichnete Fläche ist in dem dieser Widmungsverfügung beigefügten Lageplan dargestellt.

Die Einstufung der vorgenannten Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße (Ortsstraße).

Die Widmungsverfügung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amtsvorsteher des Amtes Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg Widerspruch erhoben werden.

Gemeinde Fahrenkrug, 27.05.2025

Der Bürgermeister
gez. R. Martin