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Ausgabe 14/2024
Gemeinde Klein Gladebrügge
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Bekanntmachung der Gemeinde Klein Gladebrügge

Auf gemeinsamen Antrag der Stadt Bad Segeberg und der Gemeinde Klein Gladebrügge hat die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg gemäß §15 Gemeindeordnung Schleswig- Holstein am 17.06.2024 entschieden, dass

das Flurstück 123/8, Flur 16, Gemarkung Bad Segeberg (Größe 3.809 qm),

mit Wirkung vom 01.01.2025 aus dem Stadtgebiet Bad Segeberg in die Gemeinde Klein

Gladebrügge umgemeindet wird.

Der abgeschlossene Gebietsänderungsvertrag vom 06.06.2024/17.06.2024 wird wie folgt bekannt gemacht:

Gebietsänderungsvertrag

zwischen der Stadt Bad Segeberg (Kreis Segeberg) und

der Gemeinde Klein Gladebrügge (Kreis Segeberg)

Die Stadt Bad Segeberg, vertreten durch Bürgermeister Toni Koppen, und die Gemeinde Klein Gladebrügge, vertreten durch Bürgermeister Waldemar Röhr, schließen auf der Grundlage des § 16 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sowie der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Gladebrügge vom 19.03.2019 und der Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg vom 05.12.2023 folgenden Gebietsänderungsvertrag:

Einleitung:

Beabsichtigt ist die Umgemeindung des Flurstückes Gemarkung Bad Segeberg, Flur 16, Flurstück 123/8 (amtl. Fläche 3.809 qm) vom Stadtgebiet Bad Segeberg in das Gebiet der Gemeinde Klein Gladebrügge und die entsprechende Anpassung der Gemeindegrenze an die Grenze zwischen den beiden Flurstücken 123/7 und 123/8 der Flur 16, Gemarkung Bad Segeberg. Ein gemeinsamer Antrag auf Umgemeindung wurde am 10.01.2024 bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg gestellt.

Das Stadtgebiet Bad Segeberg verläuft aktuell entlang der Grenze des Straßenflurstückes Flurstück 123/8 in der Segeberger Straße und ragt dadurch weit - bis zu den Hausnummern Segeberger Straße 50/51 - in die Ortslage Klein Gladebrügge hinein. Wie dieser willkürlich erscheinende Verlauf der Gemeindegrenze ursprünglich entstanden ist, kann nicht mehr zurückverfolgt werden.

Die Grenze wurde von beiden beteiligten Kommunen als auf Höhe der Straße „Am Gieselteich" liegend wahrgenommen, der tatsächliche Grenzverlauf war ihnen nicht bewusst.

Die Erfüllung der Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten erfolgte anhand des angenommenen Grenzverlaufes. Durch die Umgemeindung soll der bestehende Grenzverlauf an die in der Praxis bestehenden Gegebenheiten angepasst werden.

§1

Das Flurstück Gemarkung Bad Segeberg, Flur 16, Flurstück 123/8 (amtl. Fläche 3.809 qm) wird vom Stadtgebiet Bad Segeberg in das Gebiet der Gemeinde Klein Gladebrügge umgemeindet. Die zukünftige Gemeindegrenze wird auf die bestehende Grenze zwischen den beiden Flurstücken 123/7 und 123/8 der Flur 16, Gemarkung Bad Segeberg verschoben.

In dem in der Anlage beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte sind das geplante Umgemeindungsgebiet und die zukünftige Gemeindegrenze entsprechend gekennzeichnet.

§2

Auf eine Auseinandersetzung hinsichtlich etwaiger finanzieller Auswirkungen durch die beabsichtigte Umgemeindung wird einvernehmlich verzichtet.

§3

Die Umgemeindung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Das bisherige Ortsrecht der Stadt Bad Segeberg einschl. des Abgabenrechts tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft, das neue Ortsrecht einschl. des Abgabenrechts der Gemeinde Klein Gladebrügge tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Für Verordnungen gilt § 63 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG).

§4

Da das Wirksamwerden der Umgemeindung von der entsprechenden Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg abhängt, tritt dieser Vertrag mit seiner Unterzeichnung vorbehaltlich und nur im Umfang der noch ausstehenden Entscheidung durch die Kommunalaufsichtsbehörde in Kraft.

Bad Segeberg, 06.06.2024
Klein Gladebrügge, 17.06.2024
gez. Toni Köppen
gez. Waldemar Röhr
(Bürgermeister Toni Köppen)
(Bürgermeister Waldemar Röhr)