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Ausgabe 14/2026
Gemeinde Geschendorf
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Bekanntmachung der Gemeinde Geschendorf

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Dorfstraße 1b bis 3a und Bollbrügge 1-16“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Geschendorf hat in ihrer Sitzung am 11.06.2026 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Dorfstraße 1b bis 3a und Bollbrügge 1-16“ aufzustellen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Geschendorf gleichzeitig beschlossen hat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.

Geschendorf, den 03.07.2026

Gemeinde Geschendorf
Der Bürgermeister
gez. Stefan Tiegs

 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Geschendorf

Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Geschendorf für das Gebiet „Dorfstraße 1b bis 3a und Bollbrügge 1-16“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung Geschendorf in der Sitzung am 11.06.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Dorfstraße 1b bis 3a und Bollbrügge 1-16“, bestehend aus dem Text (Teil B), mit der Begründung dazu werden in der Zeit vom

20.07.2026 bis zum 21.08.2026

im Internet unter www.amt-traveland.de/gemeinden/geschendorf/bauleitplanung/bebauungsplaene/ veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an sandra.reiser@amt-traveland.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Geschendorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Gemeinde Geschendorf
Der Bürgermeister
gez. S. Tiegs

Die Lage des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan:

 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Geschendorf

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Geschendorf für das Gebiet „Grundstücke nördlich und südlich der Dorfstraße Nr. 5 bis 47 sowie Nr. 2 bis 14 sowie Grundstücke westlich und östlich der Straße Wohldredder Nr. 1 bis 9 und Nr. 2 bis 8 und unbebaute Fläche nördlich des Grundstückes Wohldredder Nr. 6 und östlich der Straße Wohldredder " nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung Geschendorf in der Sitzung am 11.06.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Grundstücke nördlich und südlich der Dorfstraße Nr. 5 bis 47 sowie Nr. 2 bis 14 sowie Grundstücke westlich und östlich der Straße Wohldredder Nr. 1 bis 9 und Nr. 2 bis 8 und unbebaute Fläche nördlich des Grundstückes Wohldredder Nr. 6 und östlich der Straße Wohldredder " mit der Begründung werden in der Zeit vom

20.07.2026 bis zum 21.08.2026

im Internet unter www.amt-traveland.de/gemeinden/geschendorf/bauleitplanung/bebauungsplaene/ veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an sandra.reiser@amt-traveland.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Geschendorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Gemeinde Geschendorf
Der Bürgermeister
gez. S. Tiegs

Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 10 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: