Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Groß Rönnau vom 15.06.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
| Name der Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe |
| Fliederweg | Groß Rönnau | 6 | 118 | 1831 qm |
Die bezeichnete Fläche ist in dem dieser Widmungsverfügung beigefügten Lageplan dargestellt.
Die Einstufung der vorgenannten Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße (Ortsstraße).
Die Widmungsverfügung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amtsvorsteher des Amtes Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg Widerspruch erhoben werden.
Gemeinde Groß Rönnau, 11.07.2023
Anlage zur Widmungsverfügung vom 11.07.2023