Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasau hat in ihrer Sitzung am 16.03.2023 beschlossen, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Glasau jeweils für das Gebiet "Fläche nördlich der Segeberger Straße, östlich des Grenzweges sowie südlich und östlich des vorhandenen Waldes - Photovoltaik-Freilandanlage“ aufzustellen.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Freilandanlage zur Energiegewinnung.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Glasau, 06.07.2023