Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasau hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glasau für das Gebiet "Teilbereich 1 ‘Fläche nördlich der Segeberger Straße, östlich des Grenzweges sowie südlich und östlich des vorhandenen Waldes’ und Teilbereich 2 ‘Fläche südlich und westlich der Trave, östlich der Straße Kambeck’ – Photovoltaik-Freilandanlage“ aufzustellen.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Freilandanlage zur Energiegewinnung.
Im Parallelverfahren wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glasau für das Gebiet "Teilbereich 1 „Fläche nördlich der Segeberger Straße, östlich des Grenzweges sowie südlich und östlich des vorhandenen Waldes" und Teilbereich 2 "Fläche südlich und westlich der Trave, östlich der Straße Kambeck" - Photovoltaik-Freilandanlage“ aufgestellt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Glasau, 08.07.2025