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Uns Dörper
Ausgabe 16/2023
Gemeinde Neuengörs
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Straßenreinigung in der Gemeinde Neuengörs

Nach der Satzung über die Verpflichtung zum Reinigen der Gehwege und Straßen (Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Neuengörs vom 20.03.2023, einsehbar unter www.gemeinde-neugengörs.de) sind die Straßenanlieger innerhalb der geschlossenen Ortschaften zur regelmäßigen Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub auf den Gehwegen, Rinnenplatten und Straßen verpflichtet.

Der Gemeinde ist jedoch aufgefallen, dass diese Aufgabe von vielen Anwohnern leider vernachlässigt wird. Daher weisen wir die Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, deren Grundstücke an einer Straße liegen, darauf hin, die Gehwege - und falls solche nicht vorhanden sind - die Straße in einer Breite von 1 m regelmäßig zu reinigen. Der Straßenkehricht darf nicht in die vorhandenen Einlaufschächte geschüttet bzw. gekehrt werden.

Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir uns in unserem schönen Dorf wohlfühlen.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ihre Gemeinde Neuengörs