Titel Logo
Uns Dörper
Ausgabe 16/2023
Gemeinde Bahrenhof
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bahrenhof für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12. Juni 2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2023 bleiben unverändert.

Bahrenhof, den 24.07.2023

gez. Dieter Pulvermann
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung und der Nachtragsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Segeberg, den 25.07.2023

Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Bernd Sulimma