Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12. Juni 2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | ||
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| 1. | im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf und der |
|
| 301.300 EUR | 301.300 EUR |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 21.000 EUR |
| 310.700 EUR | 331.700 EUR | |
| einem Jahresfehlbetrag von | 21.000 EUR |
| 9.400 EUR | 30.400 EUR | |
| 2. | im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 0 EUR |
| 301.200 EUR | 301.200 EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 21.000 EUR |
| 305.400 EUR | 326.400 EUR | |
Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2023 bleiben unverändert.
Bahrenhof, den 24.07.2023
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung und der Nachtragsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, den 25.07.2023