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Ausgabe 16/2024
Amt Trave-Land
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9. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Trave-Land über die Entschädigung der für das Amt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren

Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der Landesverordnung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren - EntschVOfF) sowie der Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinien - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss durch den Amtsausschuss vom 27.03.2024 folgende 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der für das Amt Trave-Land tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitglieder des Amtsausschusses, Mitglieder der Ausschüsse, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren erlassen:

§ 1

Änderungen

a)

§ 2 Abs. 14 wird hinzugefügt und erhält folgende Fassung:

Die Schiedsleute in den Schiedsbezirken des Amtes Trave-Land erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 10,00 € als pauschalen Auslagenersatz gemäß § 12 der Schiedsordnung für Schleswig-Holstein. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch der Schiedspersonen gegenüber dem Amt Trave-Land auf Kostenträgerschaft des Amtes für die Sachkosten und Aufwendungen des Schiedsamtes.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Änderung zu § 2 Abs. 14 der Entschädigungssatzung des Amtes Trave-Land tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Bad Segeberg, 20. Juni 2024

Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Bernd Sulimma