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Ausgabe 16/2025
Gemeinde Pronstorf
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Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "OT Wulfsfelde, Fläche südlich der Dorfstraße Nr. 5 und nördlich der Dorfstraße Nr. 1“ der Gemeinde Pronstorf nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung Pronstorf in der Sitzung am 08.07.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet

„Ortsteil Wulfsfelde, Fläche südlich der Dorfstraße Nr. 5 und nördlich der Dorfstraße Nr. 1" mit der Begründung werden in der Zeit vom

04.08.2025 bis zum 12.09.2025

im Internet unter www.amt-trave-land.de/gemeinden/pronstorf/bauleitplanung/bebauungsplaene/ veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

(1)

Umweltbericht mit integriertem Grünordnerischen Fachbeitrag (Teil der Begründung), GSP, Stand: Juli 2025

(2)

Baugrunduntersuchung, Geotechnischer Bericht zur Versickerung des Bodens, GBU Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen und Umweltschutz mbH, 28.08.2023

(3)

Volumenberechnung zum Entwässerungskonzept, GSP, Stand: Juni 2025

(4)

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

1.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt finden sich in (1), und (4). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

-

Aussagen zu schutzwürdigen Nutzungen, zu bestehenden Emissionen (Schattenwurf, Schall, Verkehrslärm)

-

Aussagen zur verkehrlichen Erschließung und zur baulichen Nutzung sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern

2.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche: finden sich in (1), (2) und (4). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

-

Aussagen zur derzeitigen Flächennutzung, zum Naturraum, Beschreibung und Bewertung des Bodenzustandes (Informationen zu den natürlichen Bodenfunktionen, Aussagen zur Bodenbeschaffenheit, verdichtungsempfindlichen Böden und zum Bodenschutz)

-

Aussagen zu Änderungen in der Flächennutzung, zu den zu erwartenden Beeinträchtigungen des Bodens sowie zu möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen durch Regelungen zur Flächenversiegelung. Ermittlung des zu erwartenden Eingriffs (Versiegelung) und Aussagen zu den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.

3.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1), (2), (3) und (4). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

-

Aussagen zum Vorhandensein von Oberflächengewässern, zum Grundwasserstand sowie zur Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden

-

Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen im Wasserregiment durch die Versiegelung sowie zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen durch die Verwendung versickerungsfähiger Beläge und Aussagen zum naturschutzfachlichen Ausgleich

4.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt: finden sich in (1), (2), (3) und (7). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

-

Beschreibung und Bewertung der Flächennutzungen und zu bestehenden Vegetationsstrukturen sowie zu planungsrelevanten Tierarten, insbesondere geschützte Arten nach §44 BNatSchG, mit dem Schwerpunkt auf planungsrelevanten Brutvögel und Haselmäusen

-

Aussagen erwartenden Auswirkungen auf Vegetationsstrukturen und Aussagen zur Vermeidung und Minimierung dieser Auswirkungen

-

Aussagen zur Erheblichkeit der Planung im Sinne des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG, inkl. von Lebensraumverlusten und Störwirkungen sowie daraus abgeleiteten erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten

-

Bewertung der Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung nach §§ 13/14 BNatSchG

5.

Umweltbezogene Informationen zu Biotopen: finden sich in (1) und (4). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

-

Aussagen zum Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope

-

Aussagen zu erwarteten Auswirkungen auf die Biotope, zur Minimierung dieser Auswirkungen und zum naturschutzfachlichen Ausgleich für entstehende Knickverluste

6.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft finden sich in (1). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

-

Aussagen zu den klimatischen und lufthygienischen Bedingungen und zum Lokalklima

-

Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf das Lokalklima / mikroklimatische Veränderungen sowie zur Vermeidung stadtklimatischer Effekte und Festsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der stadtklimaischen Situation (Ausschluss von Steingärten, Neuanlage Gehölze)

7.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild finden sich in (1) und (4). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

-

Aussagen zum Naturraum, zu vorhandenen Landschaftselementen, zur Einsehbarkeit des Plangebietes

-

Aussagen zu Auswirkungen auf den Landschaftsraum sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen.

8.

Umweltbezogene Informationen zum NATURA-2000-Gebiet finden sich in (1). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

-

Ca. 500 m südwestlich des Plangebietes befindet sich das FFH-Gebiet DE-2029-351 „Bachschlucht Rösing“

-

Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen auf Natura-2000 Gebiete

9.

Umweltbezogene Informationen zu Kulturgütern und sonstige Sachgütern finden sich in (1) und (4). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

-

Aussagen zum Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmäler, zu archäologischen Interessengebieten, sowie zum Umgang bei ev. archäologischen Funden.

-

Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Kulturdenkmäler

10.

Umweltbezogene Informationen zum Wirkungsgefüge finden sich in (1). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen:

Wirkkomplexe mit schutzgutübergreifenden Wirkungsnetzen, die eine hohe Eingriffsempfindlichkeit aufweisen und i.d.R. nicht wiederherstellbar sind, werden durch die Planung nicht verursacht.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen und Stellungnahme abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an bauleitplanung@amt-trave-land.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Pronstorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Gemeinde Pronstorf
Der Bürgermeister
gez. Jörg Ohm

Die Lage des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: