Der von der Gemeindevertretung Pronstorf in der Sitzung am 08.07.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pronstorf OT Wulfsfelde für das Gebiet „Fläche südlich der Dorfstraße Nr. 5 und nördlich der Dorfstraße Nr. 1" mit der Begründung werden in der Zeit vom
04.08.2025 bis zum 12.09.2025
im Internet unter www.amt-trave-land.de/gemeinden/pronstorf/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene/ veröffentlicht.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Es werden folgende Aussagen getroffen:
| 1. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt | |
| finden sich in (1) und (2). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| • | Aussagen zu schutzwürdigen Nutzungen, zu bestehenden Emissionen (Schattenwurf, Schall, Verkehrslärm) |
| • | Aussagen zur verkehrlichen Erschließung und zur baulichen Nutzung |
| 2. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche: | |
| finden sich in (1) und (2). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| • | Aussagen zur derzeitigen Flächennutzung, zum Naturraum, Beschreibung und Bewertung des Bodenzustandes (Informationen zu den natürlichen Bodenfunktionen, Aussagen zur Bodenbeschaffenheit, verdichtungsempfindlichen Böden und zum Bodenschutz) |
| • | Aussagen zu Änderungen in der Flächennutzung, zu den zu erwartenden Beeinträchtigungen des Bodens sowie zu möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung |
| 3. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| finden sich in (1) und (2). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| • | Aussagen zum Vorhandensein von Oberflächengewässern, zum Grundwasserstand sowie zur Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden |
| • | Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen im Wasserregiment sowie zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung |
| 4. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt: | |
| finden sich in (1) und (2). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| • | Beschreibung und Bewertung der Flächennutzungen und zu bestehenden Vegetationsstrukturen sowie zu planungsrelevanten Tierarten, insbesondere geschützte Arten nach §44 BNatSchG, mit dem Schwerpunkt auf planungsrelevante Brutvögel und Haselmäusen |
| • | Aussagen erwartenden Auswirkungen auf Vegetationsstrukturen und Aussagen zur Vermeidung und Minimierung dieser Auswirkungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung |
| • | Aussagen zur Erheblichkeit der Planung im Sinne des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG, inkl. von Lebensraumverlusten und Störwirkungen |
| 5. | Umweltbezogene Informationen zu Biotopen: | |
| finden sich in (1) und (2). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| - | Aussagen zum Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope |
| - | Aussagen zu erwarteten Auswirkungen auf die Biotope sowie Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung |
| 6. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | |
| finden sich in (1). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| - | Aussagen zu den klimatischen und lufthygienischen Bedingungen und zum Lokalklima |
| - | Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf das Lokalklima / mikroklimatische Veränderungen sowie zur Vermeidung stadtklimatischer Effekte auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung |
| 7. | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild | |
| finden sich in (1) und (2). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| - | Aussagen zum Naturraum, zu vorhandenen Landschaftselementen, zur Einsehbarkeit des Plangebietes |
| - | Aussagen zu Auswirkungen auf den Landschaftsraum sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung |
| 8. | Umweltbezogene Informationen zum NATURA-2000-Gebiete | |
| finden sich in (1). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| - | Ca. 500 m südwestlich des Plangebietes befindet sich das FFH-Gebiet DE-2029-351 „Bachschlucht Rösing“ |
| - | Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen auf Natura-2000 Gebiete |
| 9. | Umweltbezogene Informationen zum Kulturgüter und sonstige Sachgüter | |
| finden sich in (1) und (2). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| - | Aussagen zum Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmäler zu archäologischen Interessengebieten, sowie zum Umgang bei ev. archäologischen Funden. |
| - | Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Kulturdenkmäler |
| 10. | Umweltbezogene Informationen zum Wirkungsgefüge | |
| finden sich in (1). Es werden nachfolgende Aussagen getroffen: | |
| • | Wirkkomplexe mit schutzgutübergreifenden Wirkungsnetzen, die eine hohe Eingriffsempfindlichkeit aufweisen und i.d.R. nicht wiederherstellbar sind, werden durch die Planung nicht verursacht. |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen und Stellungnahme abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an bauleitplanung@amt-trave-land.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pronstorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Die Lage des Geltungsbereiches der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan: