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Ausgabe 16/2026
Gemeinde Groß Rönnau
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Bekanntmachung der Gemeinde Groß Rönnau

Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Rönnau für das Gebiet 1 a: „Kies- und Betonwerk Schoer, südlich Kreisstraße 54“ und Gebiet 1 b: „Lagerung und Aufbereitung mineralischer Abfälle Schoer“

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung Groß Rönnau in der Sitzung am 19.03.2026 beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Rönnau für das Gebiet 1 a: „Kies- und Betonwerk Schoer, südlich Kreisstraße 54“ und Gebiet 1 b: „Lagerung und Aufbereitung mineralischer Abfälle Schoer“ mit Bescheid vom 30.07.2026, Az.: IV 522 - 52301/2026 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung dazu in der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 10, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Zusätzlich sind diese Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-trave-land.de/gemeinden/gross-roennau/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/ eingestellt und über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Groß Rönnau, 03.08.2026

Gemeinde Groß Rönnau
Die Bürgermeisterin
gez. Sybille Hamann
Karte: Lage des Plangebietes