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Ausgabe 17/2023
Gemeinde Schackendorf
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Gemeinde Schackendorf beschäftigt sich zurzeit mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet „Flächen nordöstlich der A 21, westlich der K61, südöstlich des „Hohler Bach“ und nordwestlich der Ortslage auf den Flurstücken 1/4, 21/4, 22/7, 23/6, 18/4, 16 und 15 der Flur 1, Gemarkung Schackendorf - Photovoltaik-Freilandanlage“.

Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Freilandanlage zur Energiegewinnung zu schaffen.

Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13 ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan:

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.08.2023 bis zum 29.09.2023 im Internet unter der Adresse https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/schackendorf/bauleitplanung/bebauungsplaene/ und über das zentrale Internetportal des Landes Schleswig-Holstein frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und sich über die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Während dieses Zeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Vorentwürfe einsehen und es besteht die Gelegenheit zur Äußerung. Stellungnahmen können per E-Mail an annemarie.zeidler@amt-trave-land.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch zur Niederschrift oder schriftlich abgegeben werden.

Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) sind Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren könnten, angemessen zu beteiligen. Ausdrücklich können auch Kinder und Jugendliche von der Einsichtnahme der Vorentwürfe Gebrauch machen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben.

Zusätzlich können der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Vorentwürfe in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13DSGVO), das ebenfalls im Internet eingestellt ist und in der Amtsverwaltung Trave-Land ausliegt.

Gemeinde Schackendorf
Der Bürgermeister
gez. Alexander Scheffler