Die Gemeinde Fahrenkrug beschäftigt sich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Fahrenkrug für das Gebiet "Südlich der Segeberger Straße ( K 102 ), östlich angrenzend an das Grundstück Segeberger Straße 60 und westlich des LevoPark-Geländes"
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu schaffen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtskarte:
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.08.2024 bis zum 20.09.2024 im Internet unter der Adresse www.amt-trave-land.de/gemeinden/fahrenkrug/bauleitplanung/bebauungsplaene/ und über das zentrale Internetportal des Landes Schleswig-Holstein frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und sich über die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Zusätzlich kann der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden eingesehen werden.
Während dieses Zeitraumes besteht die Möglichkeit zur Äußerung. Stellungnahmen können per E-Mail an nicole.grulich@amt-trave-land.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch während der Dienststunden zur Niederschrift oder schriftlich abgegeben werden.
Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) sind Kinder und Jugendliche bei Verfahren, die ihre Interessen berühren könnten, angemessen zu beteiligen. Ausdrücklich können auch Kinder und Jugendliche von der Einsichtnahme der Vorentwürfe Gebrauch machen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das auch im Internet eingestellt ist.