Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord beabsichtigt den Bau der A20 durchzuführen.
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54 in 10117 Berlin wurde beauftragt, die Bundesautobahn A 20 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter zu planen und zu bauen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom 01.12.2024 bis 30.11.2025 Vorarbeiten durchzuführen, und zwar:
Betreten und Befahren der Grundstücke zur Durchführung von
Die Bohrkampagne erfolgt in einer technisch logistisch sinnvollen Abfolge unter Berücksichtigung standörtlicher Besonderheiten. Dabei werden besonders schützenswerte Bereiche berücksichtigt. Die Arbeitsdauer der Aufschlussbohrungen beträgt je Ansatzpunkt ca. 2 bis 3 Tage.
Bei den Erkundungsarbeiten wird kettengetriebene Erkundungstechnik eingesetzt. Nach Abschluss der Erkundungsarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsgemäß verfüllt und der ursprüngliche Geländezustand wiederhergestellt.
Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
Betreten der Grundstücke zur
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs im öffentlichen Straßennetz ist lediglich in einem geringen Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die zuständige Behörde auf Antrag die Entschädigung fest.
Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 06. September 2024 gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Hamburg, den 15. August 2023
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg