Liebe Geschendorferinnen und Geschendorfer,
für die Gemeinde Geschendorf besteht eine Straßenreinigungssatzung, die im vollständigen Wortlaut auf der Internetseite der Gemeinde Geschendorf unter dem Punkt Satzungen eingesehen werden kann. Ich möchte an dieser Stelle kurz auf die wesentlichen Punkte eingehen, da man bei einem Blick ins Dorf den Eindruck gewinnen kann, dass nicht alle Grundstückeigentümer ihre Pflichten aus dieser Satzung kennen und umsetzen. Die Gemeinde Geschendorf hat die Pflicht zur Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze auf die Eigentümer der jeweils anliegenden Grundstücke übertragen. Davon sind alle Straßen in Geschendorf betroffen. Zu den Flächen gehören insbesondere die Gehwege, die mindestens 14-täglich von den Grundstückseigentümern zu reinigen sind. Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von Abfällen und Laub, aber auch die Entfernung von wildwachsenden Kräutern und Gräsern. Neben den Gehwegen sind auch die öffentlichen Flächen zwischen Gehweg und Grundstück und die Rinnsteine an der Straße in gleichem Umfang zu reinigen. Insbesondere die Rinnsteine (gepflasterte Reihe am Straßenrand, wo Gehwege vorhanden sind, bzw. Rinnsteine an
Straßenrändern ohne Gehweg) sind bei vielen Grundstücken nicht ausreichend gereinigt. Die gelegentliche Reinigung der Rinnsteine beispielsweise durch den Wege-Zweckverband entbindet die Grundstückseigentümer nicht von ihrer Verpflichtung, diese selbst zu reinigen.
Neben der Reinigung der entsprechenden Flächen durch die Grundstückseigentümer besteht für dort wachsende Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume die Verpflichtung, diese so zurückzuschneiden, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Nutzung des Gehwegs kommt, diese also nicht in den Gehweg hineinwachsen, bzw. die nutzbare Breite oder Höhe des Gehwegs einschränken. Sofern dort Verkehrszeichen oder Straßenlaternen stehen, sind diese ebenfalls so freizuschneiden, dass ihre Nutzung gewährleistet ist; sie also gut einsehbar sind (Verkehrszeichen) oder den Gehweg ausreichend ausleuchten können. Das gilt selbstverständlich auch für sämtliche auf dem eigenen Grundstück wachsenden Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume.
Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger den Verpflichtungen aus der Straßenreinigungssatzung nachzukommen, damit wir uns alle an einem gepflegten Erscheinungsbild unseres Dorfes erfreuen können. Mieterinnen und Mieter stimmen bitte mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer ab, wer für die Umsetzung der Aufgaben verantwortlich ist.
Ich bedanke mich im Voraus bei allen Geschendorferinnen und Geschendorfern für die Sauberhaltung der Gehwege und anderen öffentlichen Flächen.