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Ausgabe 18/2025
Gemeinde Glasau
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Bekanntmachung der Gemeinde Glasau

Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a" der Gemeinde Glasau

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung Glasau in der Sitzung am 20.03.2025 beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Nördlich der Plöner Straße (L 306), Grundstücke Plöner Straße 7 bis 10 a" der Gemeinde Glasau, mit Bescheid vom 15.08.2025, Az.: IV 522 - 54628/2025 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 10, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Zusätzlich sind diese Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-trave-land.de/gemeinden/glasau/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/ eingestellt und über den digitalen Atlas Nord - Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Glasau, 19.08.2025

Gemeinde Glasau
Der Bürgermeister
gez. Thomas Gerber