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Ausgabe 19/2023
Amt Trave-Land
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Haushaltssatzung des Bearbeitungsgebietsverbandes Obere Trave für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 65 des Wasserverbandsgesetzes wird nach Beschluss der Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

und

2.

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

§ 3

Der Verbandsbeitrag wird für das Haushaltsjahr 2023 auf

bzw. bei

40.535 ha

auf

0,14 €

je Beitragseinheit (ha) festgesetzt.

Der Verbandsbeitrag wird zum Jahresende genau abgerechnet.

§ 4

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 € zu leisten.

Bad Segeberg, den 22. Februar 2023

gez. Detlef Rohweder
Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegt ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave - Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 1, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).

Bad Segeberg, den 23. Februar 2023

Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher