hier: | ergänzendes Fehlerheilungs- und Planänderungsverfahren nach § 17d FStrG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 VwVfG und 1. Planänderung |
1. | Der in der Bekanntmachung der Fehlerheilungs- und Planänderungsauslegung vom 01.09.2023 angekündigte Erörterungstermin gem. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) findet statt am |
Dienstag, 15. Oktober 2024, 09:30 Uhr
in dem Restaurant Am Ihlsee, Am Ihlsee 2, 23795 Bad Segeberg.
Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin ggf. am
Mittwoch, 16. Oktober 2024, 09:30 Uhr
am genannten Erörterungsort fortgesetzt.
Die Entscheidung, ob und inwieweit der Fortsetzungstermin erforderlich wird, erfolgt am Ende des Termins am 15. Oktober 2024 durch die Verhandlungsleitung.
| 2. | Im Termin werden die rechtzeitig im Rahmen des Fehlerheilungs- und Planänderungsverfahrens erhobenen Einwendungen erörtert. Dies erfolgt themenbezogen. Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Diese hat ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. |
| 3. | Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen gelten dann als aufrechterhalten. |
| 4. | Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG). |
| 5. | Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. |
| 6. | Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. |
| 7. | Die Anhörungsbehörde stellt den Inhalt der Bekanntmachung auch digital gemäß § 86a LVwG auf der Internetseite BOB-SH / Planfeststellung unter dem Link https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/a20-ts-3-wittenborn-u-weede-bis-zur-b206/public/detail der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereit. |
Kiel, den 02.09.2024