Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fahrenkrug hat in ihrer Sitzung am 21.05.2024 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für die Gebiete „Teilgebiet 1: „Flächen nördlich angrenzend an das Grundstück Raiffeisenplatz 7 und westlich angrenzend an das Baugebiet Mariahöh“ und „Teilgebiet 2: „Grundstücke nördlich der Straße Raiffeisenplatz“ aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Fahrenkrug gleichzeitig beschlossen hat, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.
Fahrenkrug, den 03.09.2024