Innerhalb der Zeit
vom 06. bis ca. 23. März 2023
führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde
Negernbötel, Gemarkung Hamdorf,
eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.
Im Vorwege dazu findet voraussichtlich am 01. und 02. März eine Vorbesichtigung des Gemeindegebietes durch den Amtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes statt.
Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Vorsitzender des Schätzungsausschusses