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Ausgabe 2/2023
Gemeinde Negernbötel
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Amtliche Bekanntmachungen

Innerhalb der Zeit

vom 06. bis ca. 23. März 2023

führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde

Negernbötel, Gemarkung Hamdorf,

eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.

Im Vorwege dazu findet voraussichtlich am 01. und 02. März eine Vorbesichtigung des Gemeindegebietes durch den Amtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes statt.

Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Dr. Sven Wiegmann

Vorsitzender des Schätzungsausschusses