Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.102.100 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.201.200 EUR | |
| einem Jahresüberschuss von | 0 EUR | |
| einem Jahresfehlbetrag von | 99.100 EUR | |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.071.600 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.094.000 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 45.000 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 274.600 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 320 v. H. | |
| b) | für die Grunstücke (Grundsteuer B) | 320 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 340 v. H. | |
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Groß Rönnau, den 05. Januar 2023
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).
Bad Segeberg, den 05. Januar 2023
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Hans-Heinrich Jaacks