Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 15. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 620.200 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen | 607.000 EUR | |
| einem Jahresüberschuss von | 13.200 EUR | |
| einem Fehlbetrag von | - EUR | |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 559.000 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 509.000 EUR | |
| 3. | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 191.000 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 256.500 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 140.000 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | - EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 30.000 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4,59 Stellen |
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird auf der Grundlage des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 13 der Schulverbandssatzung auf 450.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der Umlageberechnung im Vorbericht zum Haushaltsplan.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Schlamersdorf, 10. Januar 2023
Verbandsvorsteher
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, 10. Januar 2023
Der Amtsvorsteher
gez. Hans-Heinrich Jaacks