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Ausgabe 2/2024
Gemeinde Groß Rönnau
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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land

Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Rönnau für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

einem Jahresüberschuss von

einem Jahresfehlbetrag von

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

320 v.H.

b)

für die Grunstücke (Grundsteuer B)

320 v.H.

2.

Gewerbesteuer

340 v.H.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.12.2023 erteilt.

Groß Rönnau, den 02. Janaur 2024

gez. Sybille Hamann
Bürgermeisterin

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).

Bad Segeberg, den 02. Januar 2024 —  Amt Trave-Land

Der Amtsvorsteher
gez. Bernd Sulimma