Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.125.300 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.272.000 EUR |
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| einem Jahresüberschuss von | 0 EUR |
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| einem Jahresfehlbetrag von | 146.700 EUR |
| 2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.096.000 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.149.800 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der |
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| Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der |
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| Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 104.900 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen |
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| und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 49.800 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 320 v.H. |
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| b) | für die Grunstücke (Grundsteuer B) | 320 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 340 v.H. | |
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.12.2023 erteilt.
Groß Rönnau, den 02. Janaur 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).
Bad Segeberg, den 02. Januar 2024 — Amt Trave-Land