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Ausgabe 2/2024
Amt Trave-Land
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Bekanntmachung des Gewässerpflegeverbandes „Am Oberlauf der Trave“

In der Sitzung am 27.11.2023 hat der Ausschuss des Gewässerpflegeverbandes „Am Oberlauf der Trave“ die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Der Grundbeitrag wird auf 7,00 EUR je Mitglied und der Flächenbeitrag auf 7,50 € je Beitragseinheit festgesetzt. Für die Unterhaltung der Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft wird ein Beitrag von 1,00 € je ha gehoben.

Als Hebetermin wird der 1. Juli 2024 festgesetzt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 liegen ab sofort im Amt Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme aus.

Bad Segeberg, den 08.01.2024

gez. Rohweder
(Verbandsvorsteher)

Bekanntmachung des Gewässerpflegeverbandes „Oberer Warder See“

In der Sitzung am 07.11.2023 hat der Ausschuss des Gewässerpflegeverbandes „Oberer Warder See“ die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Der Grundbeitrag wird auf 9,60 EUR je Mitglied und der Flächenbeitrag auf 7,50 € je Beitragseinheit festgesetzt. Für die Unterhaltung der Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft wird ein Beitrag von 1,20 € je ha gehoben.

Als Hebetermin wird der 1. Juli 2024 festgesetzt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 liegen ab sofort im Amt Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme aus.

Bad Segeberg, den 08.01.2024

gez. Gollub
(Verbandsvorsteher)