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Uns Dörper
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Fahrenkrug
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Winterdienst



Liebe Grundstückseigentümer/Innen in der Gemeinde Fahrenkrug,

der Winter ist mit Schnee und Eis zurück.

Wie die meisten Kommunen, besitzt auch die Gemeinde Fahrenkrug eine Straßenreinigungssatzung, mit der in § 3 (Abs. 3-7) die Reinigungspflicht einschließlich Winterdienst auf die Anlieger übertragen wird.

So sind die Gehwege in einer Breite von 1,00 Meter von Schnee freizuhalten, damit gewährleistet ist, dass auch Eltern mit Kinderwagen und ältere Bürger mit Gehhilfen den Gehweg nutzen können.

Bei Schnee- u. Eisglätte sind die Gehwege zu bestreuen. Weitere Einzelheiten können Sie der Satzung entnehmen.

Um unnötige Beschwerden zu vermeiden, bitte ich um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Reiner G. Martin
- Bürgermeister -